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Politik: Vorwurf der Rechtsbeugung wegen Haft für Ausreisewillige

Vier ehemalige DDR-Richter müssen sich seit Mittwoch vor dem Potsdamer Landgericht wegen Rechtsbeugung verantworten. Sie sollen in den 80er Jahren 21 Ausreisewillige wegen angeblicher Agententätigkeit, Zusammenrottung oder ungesetzlicher Verbindungsaufnahme zu Haftstrafen zwischen 8 Monaten und 3 Jahren verurteilt haben.

Vier ehemalige DDR-Richter müssen sich seit Mittwoch vor dem Potsdamer Landgericht wegen Rechtsbeugung verantworten. Sie sollen in den 80er Jahren 21 Ausreisewillige wegen angeblicher Agententätigkeit, Zusammenrottung oder ungesetzlicher Verbindungsaufnahme zu Haftstrafen zwischen 8 Monaten und 3 Jahren verurteilt haben. Da die Verurteilten auch nach DDR-Recht "nur Bagatelldelikte" begangen hätten, seien die Strafen überzogen, argumentierte Staatsanwalt Christian Jacobi. Angemessen wären Bewährungsstrafen oder auch nur Geldbußen gewesen.

Die von den DDR-Richtern Verurteilten hatten laut Staatsanwalt Verwandte oder Institutionen der Bundesrepublik um Hilfe bei der Ausreise ersucht, hatten sich mit Gleichgesinnten getroffen oder ein Schild mit dem Buchstaben "A" als Symbol ihres Ausreisewunsches in ihr Fenster gestellt. Den Angeklagten drohen Freiheitsstrafen zwischen einem und fünf Jahren. Zudem hat das Gericht über die weitere gerichtliche Zulassung der Beschuldigten zu entscheiden. Einer von ihnen besitzt heute noch eine Zulassung als Richter, wurde aber ins Arbeitsministerium abgeordnet. Zwei Angeklagte sind als Rechtsanwälte tätig.

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