zum Hauptinhalt
Argentiniens Präsidentin Cristina Fernández de Kirchner

© EPA/David Fernández

Vorwurf der Strafvereitelung: Argentiniens Präsidentin Kirchner entgeht Anklage

Argentiniens Präsidentin Cristina Kirchner muss nicht auf die Anklagebank. Ihr war vorgeworfen worden, die Aufklärung eines Anschlags auf ein jüdisches Gemeindehaus von 1994 behindert zu haben. Ein Richter sieht nicht einmal "minimale Anhaltspunkte" für einen Prozess.

Ein argentinisches Gericht hat eine Klage gegen Staatschefin Cristina Fernández de Kirchner im Zusammenhang mit einem Terroranschlag auf ein jüdisches Gemeindehaus abgewiesen. Bundesrichter Daniel Rafecas befand am Donnerstag, die Klageschrift beinhalte nicht einmal „minimale Anhaltspunkte für einen Strafprozess“.

Kirchner wurde vorgeworfen, nach dem Anschlag auf das jüdische Gemeindehaus Amia in Buenos Aires im Jahr 1994 ein Vertuschungsmanöver initiiert zu haben. Als Drahtzieher des Attentats werden ehemalige Regierungsmitglieder aus dem Iran vermutet. Kirchner soll die Ermittlungen aus Rücksicht auf wirtschaftliche Interessen ihres Landes behindert haben.

Ungeklärter Tod des Sonderermittlers Nisman

Vorgebracht worden war die Anklage im Januar vom Sonderstaatsanwalt Alberto Nisman. Er wurde wenige Tage später in seiner Wohnung mit einem Kopfschuss tot aufgefunden. Die Justiz ermittelt, ob er Selbstmord beging oder ermordet wurde. Eine offizielle Obduktion geht von Selbstmord aus. Viele Argentinier bezweifeln jedoch diese Version.

Vor zwei Wochen hatte ein weiterer Staatsanwalt als Nachfolger Nismans in einer formellen Beschuldigung die Vorwürfe gegen Kirchner und Außenminister Héctor Timerman vor dem Gericht bekräftigt.

Richter sieht keine Vertuschung

Argentinien und Iran hatten 2013 ein Memorandum unterzeichnet, nach dem eine gemeinsame Wahrheitskommission die Untersuchung des Attentats unterstützen sollte. Nisman hatte anhand von abgehörten Telefongesprächen von der Regierung nahe stehenden Politikern und einem mutmaßlichen iranischen Verbindungsmann befunden, dass das Memorandum das Ziel verfolgte, die Fahndung via Interpol nach den verdächtigten Iranern einzustellen. Das Memorandum trat nie in Kraft, weil es das iranische Parlament nicht ratifizierte. Richter Rafecas befand, dass es kein Vertuschungsmanöver gegeben haben könne, da das Memorandum ja nie in Kraft getreten sei. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false