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Vorwurf: Stuttgarter Minister wirft Bundestag Verfassungsbruch vor

Der baden-württembergische Bundestatsminister Wolfgang Reinhart kritisiert zu langsame oder Nichtbehandlung von Gesetzentwürfen aus der Länderkammer. Der Bundesrat werde wie ein Verfassungsorgan zweiter Klasse behandelt, sagte Reinhart dem Tagesspiegel.

Das Verhältnis war nie das beste – aber nun scheint sich im Bundesrat größerer Unmut angestaut zu haben, was das Miteinander von Bundestag, Bundesregierung und Länderkammer betrifft. Zumindest bei Wolfgang Reinhart, dem baden- württembergischen Bundesratsminister. Die „Staatspraxis“ werde der im Grundgesetz vorgesehenen Rolle des Bundesrats immer weniger gerecht: „Es besteht der Eindruck, dass der Bundesrat als Verfassungsorgan zweiter Klasse behandelt wird“, sagte Reinhart dem Tagesspiegel.

Der CDU-Politiker sieht eine Zurücksetzung zum Beispiel beim Umgang des Bundestags mit Gesetzentwürfen des Bundesrats. Dieser sei ein Bundesorgan, das laut Reinhart gleichberechtigt an der Gesetzgebung beteiligt ist. Bundesratsvorlagen würden vom Bundestag jedoch „nur sehr zögerlich oder auch gar nicht behandelt“. Oft verfielen die Gesetzesanträge am Ende der Legislaturperiode des Bundestags einfach. Reinhart stellt hier eine Häufung fest, die „schlichtweg verfassungswidrig“ sei. Nach dem Grundgesetz habe der Bundestag diese Vorlagen in angemessener Frist zu beraten. Es sei aber auch ein „Ausdruck schlechten Stils“, wie der Bundestag mit Bundesratsvorlagen verfahre.

Auf die Exekutive ist Reinhart ebenfalls nicht gut zu sprechen: „Auch die Bundesregierung geht wenig zimperlich mit dem Bundesrat um“, befindet der Stuttgarter Minister. Vor allem die Fristverkürzungen bei der Zuleitung von Gesetzen durch die Bundesregierung hält Reinhart bisweilen für problematisch. Wenn die Ressortabstimmung länger dauere, ist laut Reinhart die Erklärung der „Eilbedürftigkeit“ des Gesetzes (womit die Beratungszeit des Bundesrats beschnitten wird) ein „probates Mittel, um die Verzögerung wieder aufzuholen“. Besonders beliebt sei dies, wenn die Frist bei EU-Vorlagen aus Brüssel abzulaufen drohe oder gar schon überschritten sei. Kritisch sieht Reinhart auch die immer wieder genutzte Möglichkeit, durch das direkte Einbringen von Gesetzentwürfen über die Bundestagsfraktionen (statt durch die Regierung) das Recht des Bundesrats zu einer Vorabstellungnahme zu unterlaufen.

Vorstöße von Bundespolitikern, die auf eine Änderung des Abstimmungsverfahrens im Bundesrat zielen, lehnt Reinhart kategorisch ab. Zuletzt hatten sich Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) dafür stark gemacht. Ihnen missfallen Enthaltungen im Bundesrat, die in den Koalitionsvereinbarungen für den Fall verankert sind, dass die Koalitionspartner in einer Landesregierung zu einem Bundesgesetz unterschiedlicher Meinung sind. Da Enthaltungen im Bundesrat aber wie Neinstimmen wirken, wird von den Kritikern bemängelt, dass dadurch die Bundesgesetzgebung gelähmt werde. Sie schlagen vor, dass Länder, die sich enthalten, nicht mehr mitgezählt werden oder dass man statt der einheitlichen Stimmabgabe zulässt, dass die (je nach Größe) drei bis sechs Stimmen gesplittet abgegeben werden können. Dabei werde aber übersehen, dass das Grundgesetz ausdrücklich vorsehe, dass die Länder über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes mitwirken, sagt Reinhart. Die Forderung, das Abstimmungsverfahren nach den Wünschen aus dem Bund zu ändern, ist für den baden-württembergischen Politiker „symptomatisch für die geringe Wertschätzung“. „Der Bundesrat und seine Mitglieder müssen sich fragen, ob sie diese Situation weiterhin klaglos hinnehmen“, sagte Reinhart. Die Länderkammer habe „Wichtiges zu Stabilität, Leistungsfähigkeit und Akzeptanz der politischen Ordnung beigetragen“.

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