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Wachkoma: „Mord von Seiten des Staates“

Italien streitet über die Wachkoma-Patientin Eluana Englaro: Ihr Vater will, dass sie nicht mehr künstlich ernährt wird. Denn Ärzte schließen seit Jahren ein Aufwachen Englaros aus.

Rom - Am 18. Januar 1992 fährt die 21-jährige, bildhübsche Eluana Englaro von einem Fest nach Hause. Am Comer See verunglückt sie mit ihrem Auto. Seither liegt sie im Wachkoma. Dass sie wieder zum Bewusstsein kommen könnte, schließen die Ärzte schon seit Jahren aus. Sie sagen, Eluanas Gehirn, bereits beim Unfall aufs Schwerste verletzt, sei zerstört.

Sieben Jahre nach dem Unfall schickte Beppino Englaro, Eluanas Vater, seine ersten Appelle an Gesetzgeber und Gerichte: Man möge ihm erlauben, Eluana sterben zu lassen. Als sie noch gesund gewesen sei, fügte er hinzu, habe seine Tochter sich selbst eine solche Lösung gewünscht – vorsorglich, für alle Fälle.

Für eben diese Fälle aber gibt es in Italien kein Gesetz. Silvio Berlusconis frühere Mitte-Rechts-Koalition (2001 bis 2006) traute sich nicht, eines zu verabschieden; der Widerstand des Vatikan gegen alles, was auch nur entfernt nach „Euthanasie“ roch, war zu groß und zu undifferenziert. Die Gerichte ihrerseits wagten es nicht, die Lücke zu füllen.

Erst im September 2007 tat die Kassation, der italienische Bundesgerichtshof, den ersten Schritt. Sie befand grundsätzlich, die Ernährung von Komapatienten dürfe beendet werden, wenn ihr „vegetativer Zustand unumkehrbar“ sei und sie selbst dem Abbruch zustimmen würden. Im vergangenen Juli setzte das Mailänder Appellationsgericht diese Entscheidung um und erlaubte Beppino Englaro, die Nahrungssonde zu entfernen.

Der Vatikan sprach anschließend von einem „Todesurteil“, die beiden Kammern des Parlaments zogen vor das Verfassungsgericht, um der Kassation die Entscheidungsbefugnis zu entziehen; sie wurden abgewiesen. Am vergangenen Donnerstag nun fiel die letzte rechtliche Hürde, das römische Kassationsgericht erklärte das Mailänder Urteil vom Juli für rechtskräftig. Beppino Englaro atmete auf: „Meine Tochter, wir haben es geschafft.“ Nach einem Bericht der italienischen Tageszeitung „La Stampa“ ist allerdings derzeit keine Klinik bereit, die bewusstlose Frau von der Nasensonde abzuhängen.

Nach der Entscheidung des Kassationsgerichts ging der Streit in Italien unterdessen erst richtig los. „Ein monströses Verbrechen“, wettert der Vatikan, „ein unerträglicher Spruch arroganter Richter!“ „Mord von Seiten des Staates“, schimpft es aus den Reihen der Rechten, „Eluana ist die erste Italienerin, die aufgrund eines Richterspruches qualvoll verhungert.“ Justizminister Angelino Alfano verlangte, das Parlament müsse die Gesetzeslücke schließen. Mit seiner Forderung steht er nicht allein.Paul Kreiner

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