zum Hauptinhalt
ES wird immer mehr vererbt in Deutschland.

© Jens Büttner/dpa

Wachsende Vermögen: Ran an die Erben

Was spricht eigentlich gegen eine moderate Erbschaftsteuer ohne größere Ausnahmen? Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Albert Funk

Schon merkwürdig: Die Erbschaftsteuer steht in der Bevölkerung in keinem günstigen Licht. Dabei müsste sie in einer Gesellschaft, die sich darin gefällt, der individuellen Leistung eine besondere Rolle bei der Verteilung von wirtschaftlichem und beruflichem Erfolg oder auch Misserfolg zuzumessen, doch der allgemein akzeptierte Normalfall für steuerliche Belastung sein. Die Steuer müsste eigentlich mit derselben Selbstverständlichkeit bezahlt werden wie die progressive Einkommensteuer, die ja auch nach Leistungsfähigkeit fällig wird. Aber viele Bürger, selbst solche, die niemals in die Gefahr kämen, Erbschaftsteuer zahlen zu müssen, halten sie für irgendwie ungerecht. Ist es nicht natürlich, dass in der Familie unvermindert weitergegeben werden darf, was erwirtschaftet wurde? Ein Einwand ist zudem: Das Vermögen sei schließlich aus versteuertem Einkommen angehäuft worden.

Was allerdings das Argument nicht entkräftet, dass Nachlässe in den meisten Fällen für die Erben oder Beschenkten keine erworbenen Einkommen sind, sondern ein leistungsloses Glück, das dem Zufall der Geburt zu verdanken ist. Erbschaften sind unverdiente Einkommen. Es spricht daher nichts dagegen, sie zu besteuern. Schon deshalb, weil sich durch Erbschaften die Vermögensungleichheit in einer Gesellschaft mit der Zeit erhöht, zumal die Empfänger von Erbschaften oft genug schon aus eigener Leistung eigene Vermögen gebildet haben. Damit aber wächst auch die Chancenungleichheit. Zu starke Einkommens- und Vermögensdiskrepanzen in einer Gesellschaft aber schaffen Probleme, man schaue nur nach Großbritannien, der Gesellschaft in Europa mit der höchsten Ungleichheit. Das Brexit-Votum und der beträchtliche Stimmengewinn von Labour mit dem Ultralinken Jeremy Corbyn an der Spitze bei der Wahl Anfang Juni sind Zeichen dafür, dass die Spaltung dort zu weit getrieben wurde.

Mit der gleichen Argumentation kann man dann verlangen, Lottogewinne zu besteuern. Warum versteuerte Einkommen erneut besteuert werden sollen, erschließt sich mir aber nach wie vor nicht. Gleiches gilt übrigens für die Steuer bei Schenkungen.

schreibt NutzerIn grant

400 Milliarden im Jahr werden vererbt und verschenkt

In Deutschland wird, das hat nun eine neue Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ergeben, vermutlich deutlich mehr vererbt und verschenkt, als bisher geschätzt wurde. Bis zu 400 Milliarden Euro im Jahr sollen es sein. Die Einnahmen aus der bisher erhobenen Erbschaftssteuer liegen bei vergleichsweise bescheidenen vier bis fünf Milliarden Euro pro Jahr. Es gibt hohe Freibeträge bis hin zur völligen Steuerbefreiung, selbst bei Riesenvermögen in Unternehmerfamilien. Es gibt da also also ein nicht unbeträchtliches Potenzial, das dazu dienen kann, die steuerliche Einkommensbelastung etwas anders zu gewichten. Denn die Arbeitseinkommen werden in Deutschland gerade in der Mitte, beginnend schon bei recht bescheidenen Gehältern, deutlich zu hoch besteuert. Vermögen dagegen in eher geringem Umfang.

Eine moderate, vielleicht nach Vermögenshöhe gestaffelte Erbschaftsteuer mit Stundungsregeln, die ohne üppige Ausnahmen und Freibeträge auskommt, wäre nicht der Untergang der oberen Mittelschicht und schon gar nicht der immer reicher werdenden Reichen. Und was wäre daran auszusetzen, dass Erben einer elterlichen Immobilie, die nicht selbst genutzt wird, fünf oder bei hohem Wert vielleicht auch zehn Prozent Erbschaftsteuer zahlen? In jedem Fall ist die Erbschaftsteuer der aufwendigen und streitanfälligen Vermögensteuer vorzuziehen. Wird eine Neuregelung kommen? Union und FDP wollen weiterhin nichts ändern. SPD, Grüne und Linke haben Forderungen zu einer Reform der Erbschaftsteuer zwar in ihren Programmen. Aber so richtig mutig klingen die nicht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false