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Politik: Wählerstimmen de luxe Von Harald Schumann

So hat Deutschland noch nie gewählt. Nicht nur, dass da ein Kanzler mal eben die Selbstauflösung des Parlaments durch die Hintertür einführt.

So hat Deutschland noch nie gewählt. Nicht nur, dass da ein Kanzler mal eben die Selbstauflösung des Parlaments durch die Hintertür einführt. Oder dass die Bürger um ein Jahr verfrüht einen Wahlkampf im Schnelldurchgang über sich ergehen lassen müssen, der sie mehr verwirrt als aufgeklärt an die Urnen schickt. Nun beschert uns eine fragwürdige Tücke des Wahlrechts auch noch einen Wahlkreis, in dem 219000 Bürger erst zwei Wochen später ihre Stimme abgeben dürfen als alle anderen.

Der Vorgang birgt politischen Sprengstoff. Denn das „Tal der Ahnungslosen“, wie Dresden zu DDRZeiten mangels Empfangsmöglichkeit für westdeutsche Fernsehsender verunglimpft wurde, wird nun zum Tal der Privilegierten. Die Wähler dort haben eine Stimme de luxe. Zum Zeitpunkt ihrer Abstimmung werden die Bürger im Wahlkreis Dresden I die Entscheidung ihrer Mitbürger in der übrigen Republik schon kennen. Was sonst strikt verboten ist, die Beeinflussung der Wähler durch Veröffentlichung von Wahlergebnissen vor Schließung der Wahllokale, wird in Dresden völlig unvermeidlich eintreten.

Fällt das vorläufige Gesamtergebnis sehr knapp aus, könnten zum Beispiel Grünen- und PDS-Wähler gezieltes Stimmensplitting zu Gunsten des SPD-Kandidaten betreiben und so der Union ein Überhangmandat streitig machen. Oder die Unionsanhänger geben ihre Zweitstimme der FDP, um dieser doch noch über die ganz knapp verfehlte Fünf-Prozent-Hürde zu helfen und so die Stimmen der Liberalen für einen Sieg von Schwarz-Gelb zu retten. Oder sie verhelfen der Linkspartei zu einem überragenden Gewinn, weil die SPD ohnehin hoch verloren hat, oder, oder. Die wildesten Konstellationen sind denkbar. Und sollte sich am 18. September tatsächlich ein Resultat ergeben, nach dem eines der beiden Lager nur um wenige tausend Stimmen vorne liegt, dann blüht den Dresdnern ein sagenhafter Bezirkswahlkampf, wie ihn die Republik noch nicht gesehen hat.

So lässt sich getrost bezweifeln, ob das Prinzip der Gleichheit aller Wähler bei diesem Wahlgang wirklich in vollem Umfang gewahrt bleibt. Der Zorn von Bürgern wie Politikern ist verständlich, dass der Bundestag versäumt hat, die Aufstellung von Ersatzkandidaten verbindlich vorzuschreiben, wie es bei Landtagswahlen in Baden-Württemberg seit je Vorschrift ist. Dass dies ausgerechnet der NPD mit der nachgemeldeten Kandidatur ihres Ex-Widersachers Schönhuber einen Wahlkampfcoup verschafft, verleiht dem Versäumnis eine weitere weithin unerwünschte Wirkung.

Doch so ärgerlich diese Lage auch sein mag: Die Furcht vor einem Schaden für die deutsche Demokratie ist unbegründet. Dresden wird nicht das deutsche Florida, wo einst die Anhänger des heutigen US-Präsidenten die Wählerlisten manipulierten und umstrittene Zählmethoden praktizierten. Selbst wenn die Dresdner etwas informierter abstimmen als alle anderen, ist das nicht gleich ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Schließlich gibt es auch bei anderen Wählern – vorsichtig ausgedrückt – erhebliche Informationsunterschiede. Entscheidend ist, dass am Ende jede Stimme gleich gezählt wird, die der Informierten ebenso wie die der Ahnungslosen.

Genau dieses Prinzip steht allerdings andernorts sehr wohl in Frage. In Fulda kandidiert der von der CDU ausgeschlossene Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann und hat durchaus Chancen, seinen Wahlkreis zu gewinnen. Sollte ihm das gelingen, würden jedoch die Zweitstimmen seiner vorwiegend konservativen Wähler nicht gezählt, weil ein seit langem umstrittener Passus im Wahlgesetz das bei Wählern von parteifreien Kandidaten so vorsieht. Im schlimmsten Fall könnten der CDU auf diesem Weg mehr als 100000 Stimmen gegen den Willen der Wähler verloren gehen. Würde diese Differenz die Wahl entscheiden, dann hätte die Republik ihren Wahlskandal schon am 18. September. Schließlich trennten Union und SPD vor drei Jahren nur 6027 Stimmen.

Ganz gleich also, wie das Votum ausgeht, einen Schluss lässt der Wahlgang schon heute zu: Eine Reform des Wahlrechts ist überfällig.

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