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Waffenrecht: "Ein Lehrstück in Lobbyarbeit"

Im Innenausschuss haben Sachverständige das geplante Waffenrecht kritisiert. Auch die Angehörigen der Opfer von Winnenden sind enttäuscht. Ändern wird das nichts.

Es war der 11. März 2009 als sich das Leben des erfolgreichen Geschäftsmannes Hardy Schober für immer veränderte. An diesem Tag erschoss der 17-jährige Tim K. in der schwäbischen Kleinstadt Winnenden 15 Menschen und am Ende sich selbst. Eines der Opfer war die 15-jährige Schülerin Jana, Hardy Schobers Tochter.

Drei Monate und vier Tage später sitzt der Mann mit der Bürstenfrisur, der äußerlich noch immer als erfolgreicher Manager durchgehen könnte, in einem großen, hellen Saal im Deutschen Bundestag. Sachverständige sollen an diesem Montag im Innenausschuss Stellung nehmen zu der geplanten Reform des Waffenrechts. Und weil diese, wie der Ausschussvorsitzende und SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy zu Beginn feststellt, "nicht im luftleeren Raum stattfindet", sondern eine unmittelbare Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden ist, hat man auch Angehörige der Opfer eingeladen.

Neben Hardy Schober sitzt Gisela Mayer, eine schmale Frau mit schwarzer Kurzhaarfrisur. Ihre Tochter war Referendarin an der Albertville-Realschule. Auch sie wurde von Tim K. erschossen. In der Initiative der Winnenden-Angehörigen hat Gisela Mayer die Funktion einer Pressesprecherin übernommen. Zwar hat die Initiative selbst eine Gutachterin bestellt, doch vor den Abgeordneten wollte Mayer auch selbst das Wort ergreifen.

Dabei ist alles, was sie sagt, von großer Sachlichkeit und Nüchternheit. "Wir wissen, dass durch gesetzliche Änderungen Amokläufe nicht verhindert werden können", stellt sie zunächst einmal klar. Von den Abgeordneten verlangt sie eine "Entscheidung mit Augenmaß". Und doch macht sie aus ihrer Enttäuschung über das, was nun Gesetz werden soll, keinen Hehl.

Ein Verbot von großkalibrigen Waffen im Schießsport, wie es die Angehörigen forderten, fehlt, ebenso wie der Vorschlag, Waffen künftig nicht mehr privat aufbewahren zu dürfen. Auch Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften werden in dem Gesetzentwurf nach Ansicht der Angehörigen zu milde geahndet. Diese müssten in jedem Fall strafbar sein, und nicht nur, wenn ein Vorsatz nachweisbar ist.

Dabei ist die Position der Angehörigen keineswegs die radikalste, die im Innenausschuss vorgetragen wird. Der Sprecher der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen", der neben der Familie einer der erschossenen Schülerinnen und mehreren Prominenten auch der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, angehört, geht deutlich weiter. Ein grundsätzliches Verbot von tödlichen Schusswaffen im Schießsport, fordert Roman Grafe, der von den Grünen als Sachverständiger berufen wurde. Mit den jetzigen halbherzigen Änderungen machten sich die Abgeordneten dagegen an weiteren Amokläufen mitschuldig, sagt er und zieht sich damit großen Unmut zu.

Doch auch andere Sachverständige, die soweit nicht gehen würden, äußern scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf.  "Ein Lehrstück über Lobbyarbeit" seien die Verhandlungen über die Waffenrechtsänderungen gewesen, sagt Sachsen-Anhalts SPD-Innenminister Holger Hövelmann. Von den ursprünglichen Vorschlägen, wie sie etwa der SPD-Innensenator von Bremen, Ulrich Mäurer, erarbeitet habe, sei wenig übrig geblieben. Der Sachverständige Bernd Carstensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter wiederum bedauert, dass es nicht gelungen ist, die getrennte Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition vorzuschreiben.

Dagegen fällt die Kritik derjenigen, die hier gewissermaßen die andere Seite vertreten, vergleichsweise moderat aus. Der Rechtsanwalt Dieter Deuschle, Vorsitzender des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg, etwa kritisiert die schärferen Vorschriften zur Absicherung von Waffenschränken. Jürgen Kohlheim, dem Vizepräsidenten des Deutschen Schützenbundes missfällt, dass Schützen künftig ihre Waffen abgeben sollen, wenn sie den Schießsport nicht mehr aktiv betreiben. Das sei auch "frauenfeindlich", argumentiert er, denn betroffen seien nicht zuletzt Schützinnen, die während der Erziehungszeit für einige Jahre aussetzen.

Die geplanten unangemeldeten Kontrollen bei Waffenbesitzern, die anfangs ebenfalls sehr umstritten waren, stoßen dagegen bei allen Sachverständigen auf weitgehende Akzeptanz. Dass sie verfassungskonform sind, daran gibt es keine Zweifel mehr.

Ob sich diese gesetzliche Regelung als sehr wirkungsvoll erweisen wird, ist allerdings fraglich. Mit dem heute vorhandenen Personal werde man es nicht schaffen, jeden Waffenbesitzer auch nur einmal in seinem Leben zu kontrollieren, gibt Hövelmann zu bedenken. Die nächste Diskussion über das Waffenrecht werde eine über dessen Vollzug sein, prophezeit er.

Aller Kritik zum Trotz will die Große Koalition an der jetzigen Gesetzesvorlage allerdings nichts mehr ändern. Am Donnerstag soll der vorliegende Entwurf im Bundestag beschlossen werden. Dieser sei ein "vernünftiger, solider Kompromiss" und sorge für mehr Sicherheit, sagt der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, nach der Anhörung.

Bleibt nur zu hoffen, dass sich nicht schon bald wieder Menschen wie Hardy Schober oder Gisela Mayer auf den Weg nach Berlin machen müssen, um dort den Abgeordneten zu erklären, warum die letzte Änderung des Waffenrechts keineswegs ausreichend war.

ZEIT ONLINE, 15.06.2009

Katharina Schuler

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