zum Hauptinhalt

Wahlausschuss: Piratenpartei zur Bundestagswahl zugelassen

Bei der Bundestagswahl kann die Piratenpartei gewählt werden. "Die Partei" des ehemaligen Chefredakteurs der Satirezeitschrift Titanic wurde dagegen abgelehnt

Bei der Bundestagswahl am 27. September werden mindestens 29 Parteien um die Gunst der Wähler werben. Neben den bereits acht gesetzten Parteien billigte der Bundeswahlausschuss 21 weiteren politischen Vereinigungen den Status einer Partei für die Bundestagswahl zu.

Die Piratenpartei darf demnach bei der Bundestagswahl am 27. September antreten. Die im September 2006 gegründete Partei will mit der Forderung nach freiem Zugang zu Wissen und Kultur im Internet in den Bundestag einziehen. Sie hat inzwischen nach eigenen Angaben fast 4400 Mitglieder und 16 Landesverbände. Zudem hat sie durch den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss bis zum Herbst vorübergehend den ersten Parlamentssitz. Dieser wechselte Ende Juni von der SPD zu den Piraten.

Abgelehnt wurde bei der Ausschuss-Sitzung in Berlin hingegen die Partei von Martin Sonneborn, dem ehemaligen Chefredakteurs der Satirezeitschrift Titanic. Seiner Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative, kurz Die Partei, wurde die Ernsthaftigkeit abgesprochen. Außerdem wurde die mangelnde Organisationsstruktur kritisiert.  Der Vorsitzende Sonneborn will Einspruch einlegen. Nach seiner Auffassung erfülle seine Partei mit rund 8000 Mitgliedern alle Kriterien.

Durchgefallen ist auch die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD). Zur Begründung zitierte Ausschuss-Mitglied Johannes Risse (SPD)  aus dem Rechenschaftsbericht. "Unter Punkt 6 steht: "Keiner in der Partei hat mal wieder was gemacht"". Auf die Frage, warum die Pogo-Partei nur mit drei Landeslisten antreten wolle, sagte der Vorsitzende Volker Stoi: "Die anderen Landesverbände befinden sich im Untergrund."

Der APPD, die 2005 insgesamt rund 7200 Stimmen gewonnen hatte und mit Slogans wie "Euch die Arbeit, uns das Vergnügen", aufgetreten war, wurde insgesamt eine mangelnde Parteistruktur attestiert. Egeler stellte fest, dass 2008 beim Parteitag nur zwölf Mitglieder anwesend waren. Zugelassen ist die Freie Union der früheren CSU-Politikerin Gabriele Pauli.

Gesetzt sind die Bundestagsparteien CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke sowie die in einigen ostdeutschen Landesparlamenten vertretenen rechtsextremen Parteien DVU und NPD. Insgesamt hatte der Ausschuss über die Zulassung von 51 Anmeldungen zu entscheiden. Keine Anmeldung brauchen Parteien, die bereits im Bundestag vertreten sind, und solche, die mit mindestens fünf Abgeordneten in einem Landtag sitzen. Bei der Bundestagswahl 2005 kamen die sogenannten Splitterparteien zusammen auf vier Prozent, am stärksten von den "sonstigen Parteien" schnitt die rechtsextreme NPD mit 1,6 Prozent ab.

Bei der Bundestagswahl 2005 hatten die sonstigen Parteien insgesamt vier Prozent der Stimmen erreicht.  

Quelle: ZEIT ONLINE, bm, dpa

Zur Startseite