Leitfaden zur Wahl : So wählen die Berliner in den Bezirken

26.08.2011 15:00 UhrVon Ulrich Zawatka-Gerlach
Bunte Plakate auf jedem freien Zentimeter: Bis zum 18. September bestimmen Wahlplakate Berlins Stadtbild. Foto: dpa
Bunte Plakate auf jedem freien Zentimeter: Bis zum 18. September bestimmen Wahlplakate Berlins Stadtbild. - Foto: dpa

Nicht nur auf Landesebene haben die Berliner die Wahl - sondern auch in den insgesamt zwölf Bezirken. Nur hier dürfen EU-Ausländer sowie 16- und 17-Jährige mitstimmen.

Verhältniswahlrecht
Bei der Wahl zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVVen) gibt es keine Direktkandidaten, es stehen nur Listenvorschläge von Parteien und Wählergemeinschaften zur Wahl (Verhältniswahlrecht). Die Wählerinnen und Wähler haben also nur einen Stimmzettel und eine Stimme. Die BVV-Sitze werden nach dem Höchstzahlverfahren (d’Hondt) errechnet, das Parteien und Wählergemeinschaften mit hohen Stimmenzahlen geringfügig bevorteilt.

Bei der Verteilung der Sitze werden alle Parteien und Wählergemeinschaften berücksichtigt, die mindestens drei Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten haben. Die Hürde liegt aus verfassungsrechtlichen
Gründen niedriger als bei der Abgeordnetenhauswahl.

Im Gegensatz zur Allzuständigkeit echter Kommunalverwaltungen besäßen die Bezirke in Berlin nur eingeschränkte Kompetenzen, stellte der Verfassungsgerichtshof von Berlin bereits 1997 fest. Es sei nicht ersichtlich, „dass das Funktionieren der BVVen durch das Auftreten von Einzelmitgliedern oder kleinen Fraktionen ernsthaft beeinträchtigt oder gar ausgeschlossen werden könnte“.

Bei der Wahl 2006 zogen insgesamt neun Parteien in BVVen ein: SPD, CDU, Die Linke. (Linkspartei.PDS), GRÜNE, FDP, GRAUE, REP, NPD und WASG.

Kommunales Wahlrecht für EU-Ausländer
Das kommunale Wahlrecht für Ausländer aus den Staaten der Europäischen Union wird in Berlin seit 1995 angewendet. Es gilt für die Wahlen zu den BVVen. Rechtsgrundlage ist der Vertrag über die Europäische Union (Maastricht-Vertrag) von 1992. Anders als bei der Europawahl, an der ausländische Wahlberechtigte nur auf Antrag teilnehmen dürfen, werden die Unionsbürger bei Kommunalwahlen automatisch ins Wahlverzeichnis jenes Ortes eingetragen, in dem sie wahlberechtigt sind. Die EU-Ausländer dürfen nicht nur wählen (aktives Wahlrecht), sondern können sich auch wählen lassen (passives Wahlrecht) und zum Beispiel Stadtrat oder Bezirksbürgermeister werden. Diese Option hat in Berlin bisher noch kein EU-Ausländer wahrgenommen.

Rund 143 500 Unionsbürger aus 27 Staaten sind für die BVV-Wahlen am 18. September wahlberechtigt. Die mit Abstand größte Wählergruppe sind polnische Staatsbürger (38 500), gefolgt von den Bürgern Italiens (15 000) und Frankreichs (12 500). Die meisten EU-Ausländer können im Bezirk Mitte die BVV mitwählen, und zwar rund 24 000. Knapp dahinter liegt Charlottenburg-Wilmersdorf mit 22 000 wahlberechtigten Unionsbürgern. Die wenigsten, etwa 2 000, leben in Marzahn-Hellersdorf.

  • Die Prognose für die BVV-Wahlen

  • Kommunales Wahlrecht ab 16 Jahre
    An den Wahlen zu den BVVen dürfen auch 16- und 17-jährige Berliner teilnehmen, sofern sie die übrigen Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht erfüllen. Gewählt werden kann diese Altersgruppe aber nicht. Das passive Wahlrecht gilt erst ab 18 Jahren. Ein kommunales Wahlrecht für Wähler ab 16 gibt es außerdem in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In Berlin durften 16- und 17-Jährige zum ersten Mal 2006 an BVV-Wahlen teilnehmen. 45,6 Prozent der rund 61 000 Wahlberechtigten in dieser Altersgruppe nutzten ihr neues Recht. Zum Vergleich: Die Beteiligung an den BVV-Wahlen 2006 lag insgesamt bei 55,8 Prozent.


    Wählen Jugendliche anders als Erwachsene?

    Die bisherigen, bundesweit gesammelten Erfahrungen zeigen: Die Bereitschaft, an Wahlen teilzunehmen, ist etwa so groß wie bei den bereits volljährigen Erstwählern. Und es gibt keine Erkenntnisse, dass 16- und 17-jährige Wähler extremistische Parteien bevorzugen. Die Absenkung des Wahlalters bleibt ein Streitthema, setzt sich aber trotzdem allmählich durch. Bei der Bremer Bürgerschaftswahl im Mai 2011 durften „Jugendwähler“ erstmals sogar ein Landesparlament mitwählen. In Berlin zeichnet sich für die nächste Wahlperiode eine verfassungsändernde Mehrheit dafür ab, dass 16- und 17-Jährige an der Abgeordnetenhauswahl teilnehmen dürfen. In Österreich und Brasilien darf diese Altersgruppe sogar an nationalen Wahlen teilnehmen.

    Für die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Berlin hat Tagesspiegel-Redakteur Ulrich Zawatka-Gerlach einen Leitfaden zur Wahl geschrieben. Hier gibt es die komplette Broschüre zum Herunterladen. Und hier können Sie sich über einzelne Themen informieren.

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