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Politik: Wahlkampf ohne Kredite

Von Stephan-Andreas Casdorff, Frankfurt (Main) CDU-Schatzmeister Wolfgang Peiner, Hamburgs Finanzsenator, kann sich Zeit lassen. Das Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts, nach dem die Partei 21 Millionen Euro Strafe zahlen muss, ist noch nicht rechtskräftig.

Von Stephan-Andreas Casdorff, Frankfurt (Main)

CDU-Schatzmeister Wolfgang Peiner, Hamburgs Finanzsenator, kann sich Zeit lassen. Das Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts, nach dem die Partei 21 Millionen Euro Strafe zahlen muss, ist noch nicht rechtskräftig. Das hat auch Bundestagspräsident Wolfgang Thierse in der Zwischenzeit bestätigt. Thierse hatte die CDU wegen der dunklen Spenden und schwarzen Kassen in Hessen zur Rückzahlung verpflichtet – und Recht bekommen. Nun setzt die CDU darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht eine nochmalige Verhandlung zulässt. Kommt es nicht dazu, muss die Partei zahlen. Das allerdings wäre ein neuer harter Schlag, denn die Parteizentrale wollte bis zum Jahr 2006 ihre Verbindlichkeiten so verringern, dass der Wahlkampf ohne Kredite zu finanzieren ist.

Der aktuelle Wahlkampf soll davon aber nicht betroffen sein. Der sei, sagen die führenden Christdemokraten, finanziell gesichert. Die noch einmal gewachsene Bereitschaft der Parteimitglieder, sich im Wahlkampf finanziell zu engagieren, hat dazu beigetragen. Bis zum Ende der Kampagne wird es reichen, danach erst entscheidet das Gericht. Und vorher wird das Urteil des Wählers Auskunft darüber geben, mit wie viel Wahlkampfkostenerstattung die CDU rechnen kann. Die Millionen, um die es hier geht, sind im Jahr 2000 als staatliche Zuwendung für die Partei gezahlt worden, als Anteil an den Wählerstimmen der Union in den vorangegangenen Wahlen. Währenddessen prüft der Bundestagspräsident, auf welche Weise die CDU das Geld bezahlen muss – wenn sie muss. Thierse könnte einen Teil der Zahlungen oder den ganzen Betrag einbehalten. Das Gesetz besagt, dass im Falle einer Strafe die Partei den Anspruch auf Mittel des Staates bis zur Höhe der Strafe verliert.

Sollte die CDU bezahlen müssen, werden die Euros in den allgemeinen Topf für die Parteienfinanzierung eingespeist. Dann wird die Summe auf die politische Konkurrenz verteilt. Das gilt umgekehrt auch für die SPD, die Nachzahlungen wegen der Kölner Parteispendenaffäre leisten muss.

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