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Wahlkampf: Werbung aus der falschen Kasse

Die SPD im Saarland klagt gegen die CDU - wegen unsauberer Wahlwerbung. Doch auch anderswo verwischen derzeit die Grenzen zwischen legal und illegal.

Im Saarland kämpft Ministerpräsident Peter Müller (CDU) zurzeit um jede Stimme. Dass er auch nach der Landtagswahl am Sonntag weiter Ministerpräsident sein wird, ist keineswegs sicher. Schließlich liegen das schwarz-gelbe und das rot-rot-grüne Lager quasi gleichauf. Doch die Anzeigenkampagne, die Müller in den Amtsblättern des Landes schalten ließ, um die Chancen seiner Wiederwahl zu erhöhen, könnte sich nun als Bumerang erweisen.

Nur eine Woche vor der Wahl hat die SPD nämlich zum Gegenschlag ausgeholt. Deren Spitzenkandidat Heiko Maas rief am Montag den Verfassungsgerichtshof zu Hilfe. Er will gegen die Anzeigen und andere Wahlkampfaktivitäten des Ministerpräsidenten eine einstweilige Anordnung erreichen. Die Landesregierung betreibe mit Steuergeldern schamlos Wahlkampf für die CDU, so der Vorwurf.

Tatsächlich hat Müller seine Funktionen als Regierungs- und Parteichef nicht eben säuberlich getrennt. Unter der Überschrift "Der Ministerpräsident informiert" zieht Müller eine positive Bilanz seiner Regierungszeit, um dann die Wähler darauf hinzuweisen, dass es an ihnen liege, ob die CDU-geführte Landesregierung ihre erfolgreiche Arbeit weitermachen könne. 65.000 Euro hat die Regierung und eben nicht die Partei für diese Kampagne ausgegeben.

Kritisch sieht die SPD aber auch einen Brief, den der Ministerpräsident der Gehaltsabrechnung aller 30.000 Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes beilegen ließ. In diesem freut er sich auf die weitere Zusammenarbeit. Auch das sei "verschlüsselte Wahlwerbung, finden die Sozialdemokraten. Sie hoffen nun, dass das Gericht eine sofortige Einstellung der Anzeigenkampagne verfügen wird. Wenn die CDU das Geld nicht zurückzahle, behalte sich die SPD rechtliche Schritte für nach der Wahl vor.

Doch die Grenzen zwischen legaler und illegaler Parteiwerbung verwischen nicht nur im Saarland. Im CDU-regierten Thüringen, wo ebenfalls am Sonntag gewählt wird, beschäftigt die Gerichte derzeit ein weiterer Fall. Dort hat die Lotterie-Treuhand-Gesellschaft des Landes eine zweiseitige Anzeige in der CDU-nahen Publikation tollesthueringen.de geschaltet. Der Geschäftsführer der Lotto-Gesellschaft ist der frühere CDU-Landtagsfraktionschef Jörg Schwäblein.

Für den SPD-Landtagsabgeordneten Rolf Baumann, der nun geklagt hat, ist die Sache klar: Der Ex-Fraktionschef finanziere in seiner neuen Funktion den CDU-Wahlkampf, findet Baumann. Die CDU bestreitet die Vorwürfe allerdings. tollesthueringen.de sei keine Parteipublikation. Die Inhalte der aktuellen Ausgabe sprechen indes eine andere Sprache. So wurden nicht nur alle CDU-Landtagskandidaten vorgestellt, es findet sich dort zudem ein sechsseitiges Interview mit der Frau von CDU-Ministerpräsident Dieter Althaus sowie ein Gespräch mit dem Ex-CDU-Ministerpräsidenten Bernhard Vogel.

Noch sehr viel mehr Beispiele dürfte man finden, wenn man die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen kritisch unter die Lupe nimmt. Gerade in Wahlkampfzeiten ist die Versuchung groß, die klamme Parteikasse aufzubessern, indem auch die Budgets der Fraktionen mal offener, mal versteckter zu Werbezwecken herangezogen werden. Das allerdings verbietet das Parteiengesetz. 

Die FDP-Bundestagsfraktion beispielsweise produziert bereits seit Mitte September 2007 die Video-Reihe Fricke und Solms. In der Nachfolge des Kabarettistenduos "Hauser und Kienzle" mühen sich der FDP-Abgeordnete und Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Otto Fricke, und der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Hermann Otto Solms, um ein mehr oder weniger witziges Streitgespräch, in dem FDP-Positionen zu wichtigen Fragen erklärt werden sollen. Dass die beiden sich am Ende stets einig werden, versteht sich von selbst.

Grundsätzlich dürfen Fraktionen Geld für Öffentlichkeitsarbeit ausgeben. Allerdings ist die Grenze zwischen Partei- und Fraktionswerbung natürlich schwer zu definieren. Das gilt erst recht für die neueste Folge von Fricke und Solms. In dieser erklärt der schnauzbärtige Finanzmann dem ungläubigen Haushaltspolitiker nämlich am schönen Strand von Juist sehr anschaulich, wie er seine Steuerpläne trotz Haushaltslöcher umsetzen will. Die Steuerpläne sind Teil des FDP-Wahlprogramms. Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion oder unerlaubte Wahlwerbung?

"Den Fraktionen des Deutschen Bundestages ist es untersagt, Wahlwerbung zu machen. An diese Vorgabe richten wir unser gesamtes Informationsangebot konsequent aus", heißt es dazu aus der FDP-Pressestelle. Die 13. Folge von Fricke und Solms ist dafür allerdings kein wirklich gutes Beispiel.

Quelle: ZEIT ONLINE

Katharina Schuler

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