zum Hauptinhalt

Politik: Wahlprüfung in Hessen: Kein Urteil zur Landtagswahl von 1999

Eigentlich wollte Bernhard Heitsch, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel und Vorsitzender des hessischen Wahlprüfungsgerichts, am Montag in öffentlicher Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der hessischen Landtagswahl von 1999 entscheiden. Doch nach vier Stunden Beratung konnte er lediglich vier neue Termine verkünden, garniert mit dem Hinweis, der Berichterstatter des Wahlprüfungsgremiums, Verwaltungsrichter Höllein, sei mit seinen Recherchen "weit" gediehen.

Eigentlich wollte Bernhard Heitsch, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel und Vorsitzender des hessischen Wahlprüfungsgerichts, am Montag in öffentlicher Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der hessischen Landtagswahl von 1999 entscheiden. Doch nach vier Stunden Beratung konnte er lediglich vier neue Termine verkünden, garniert mit dem Hinweis, der Berichterstatter des Wahlprüfungsgremiums, Verwaltungsrichter Höllein, sei mit seinen Recherchen "weit" gediehen.

Mit Rücksicht auf das Bundesverfassungsgericht, das am Donnerstag eine Normenkontrollklage der CDU-geführten Landesregierung gegen die in Hessen geltenden Grundsätze der Wahlprüfung entscheidet, musste die geplante öffentliche Verhandlung verschoben werden. Einmal mehr versuchte der Vorsitzende des Gremiums, das nach der hessischen Verfassung aus den beiden obersten Richtern des Landes und drei Landtagsabgeordneten gebildet wird, den Eindruck zu zerstreuen, die Entscheidung werde auf die lange Bank geschoben.

Seitdem die beiden Berufsrichter, Heitsch und Tilmann, zusammen mit dem SPD-Abgeordneten Schaub vor einem Jahr die Wiederaufnahme der Wahlprüfung in Hessen damit begründet hatten, dass der Einsatz nichtdeklarierter Auslandsgelder im CDU-Landtagswahlkampf 1999 gegen die guten Sitten verstoßen habe, attackieren hessische CDU- und FDP-Politiker das Wahlprüfungsgericht. Mit welchem Erfolg, das dürfte sich am Donnerstag entscheiden, wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, unter welchen Bedingungen eine Aufhebung der hessischen Landtagswahl rechtlich zulässig sein könnte.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false