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Vor der Qual der Wahl steht die Frage, nach welchem Wahlrecht eigentlich gewählt werden soll.

© dapd

Wahlrecht: Die Parteien haben die Qual

Das deutsche Wahlrecht muss geändert werden – die Frage ist: minimalinvasiv oder gründlich?

Es wird derzeit viel gerechnet im Bundestag. Auch an diesem Dienstag, wenn sich die Vertreter der Fraktionen treffen. Das Wahlrecht muss neu gefasst werden. Ende Juli hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Überhangmandate ausgeglichen werden müssen. Jedenfalls wenn es mehr als 15 sind. Die Richter sind allerdings über diese Zahl hinaus eher im Ungefähren geblieben – ob nun aus Respekt vor dem Parlament oder aus Respekt vor den mathematischen Weiterungen ihrer Entscheidung. Es hat sich jedenfalls schnell gezeigt, dass ein Ausgleich erst ab dem 16. Überhangmandat schwierig, wenn nicht unmöglich ist. Es müssen wohl alle Überhangmandate ausgeglichen werden, will man eine saubere Lösung. Und daher wird nun gerechnet, welche die sauberste Lösung ist. Denn im deutschen System, das Mehrheits- und Verhältniswahl verbindet – der gängige Begriff lautet „personalisierte Verhältniswahl“ – und die Länder als Wahlgebiete vorsieht, ist die Sitzzuteilung die eigentliche Herausforderung. Parteien- und Regionalproporz sollen gewahrt sein. Da ist Mathe gefragt.

2009 gab es 21 Überhangmandate bei der CDU und drei bei der CSU. 1998 waren es 13 dieser Mandate bei der SPD. Der Wahlinformationsdienst „election.de“ hat auf der Basis des alten, 2009 gültigen Wahlrechts die Prognose gewagt, dass nach den aktuellen Umfragewerten 2013 mit 16 Überhangmandaten der CDU und sechs der SPD zu rechnen ist. Diese Mandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem für die proportionale Zusammensetzung des Bundestags entscheidenden Zweitstimmenanteil zustünden.

Am Dienstag geht es um die Frage: Ausgleich (so verfahren die Landtage), Verrechnung oder eine Kombination? Mehrere Modelle sind im Gespräch. Unklar ist, ob die Fraktionen sich nur auf ein Übergangswahlrecht für 2013 verständigen oder den Ehrgeiz entwickeln, eine längerfristige Lösung zu finden. Wahrscheinlich kommt es zur Notlösung.

Der Grund: Die vorliegenden Ausgleichslösungen laufen auf eine Vergrößerung des Bundestags hinaus. Das aber ist nicht populär. Da gibt es die Idee der Union, auf die 598 regulären Sitze 50 zusätzliche Listenmandate draufzuschlagen, um dadurch die Zahl der Überhangmandate zu verringern. 2009 hätte das dazu geführt, dass nur 15 statt 24 dieser Mandate entstanden wären. Nach dem aktuellen Ausgleichsmodell der SPD hätte es vor vier Jahren zu den 24 Überhangmandaten noch 44 Ausgleichsmandate gegeben. Der Bundestag wäre auf 666 Sitze gewachsen. Die Idealvorstellung der SPD läuft auf eine Verringerung der Zahl der Wahlkreise und damit der Direktmandate hinaus, um die Zahl der Überhangmandate zu verringern. Ein Neuzuschnitt der Wahlkreise lässt sich aber zur Wahl 2013 nicht mehr umsetzen.

Wenig Sympathie bei den beiden großen Parteien genießen die Modelle von Grünen und Linken, die praktisch identisch sind. Sie laufen auf eine Verrechnung der Überhangmandate mit Listenmandaten einer Partei hinaus – also über die Landesgrenzen hinweg. Das kann freilich den Regionalproporz aus dem Lot bringen. Andererseits bläht dieses Modell den Bundestag nicht auf – oder nur in geringem Maße, falls die CSU auf Überhangmandate kommt, denn diese können mangels CSU-Listen in anderen Ländern nicht verrechnet werden.

Eine weitere Variante, nach ihrem Schöpfer, einem Augsburger Mathematikprofessor, „Pukelsheim III“ genannt, käme auf 653 Sitze. Es ist der komplexeste Vorschlag – kurz gesagt geht es um einen Aufschlag gemäß der Zahl der Direktmandate einer Partei – und wird daher mit Skepsis betrachtet.

Wie auch immer die Lösung für 2013 aussehen wird – auf die Bürger könnte bald eine grundsätzliche Wahlsystemdebatte zukommen. Obwohl die personalisierte Verhältniswahl sich seit 1949 eigentlich gut bewährt hat. Nur einmal, zu Zeiten der großen Koalition nach 1966, stand eine Fundamentalreform zur Debatte – sie wurde aber schnell abgeblasen.

Immerhin: Die historische Rückschau zeigt, dass in Deutschland auch schon anders gewählt wurde. Im Kaiserreich galt für den Reichstag die absolute Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen – mit Stichwahlen, falls im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten über 50 Prozent kam. Die beiden besten Kandidaten durften dann antreten. Ähnlich wird heute in Frankreich gewählt. Mit den 299 Einerwahlkreisen, in denen Direktmandate an die Kandidaten mit den jeweils meisten Stimmen vergeben werden (so wie in Großbritannien), ist die Mehrheitswahl auch Teil des bestehenden deutschen Systems. Sie hat somit durchaus Tradition bei uns.

Das gilt aber noch mehr für die Verhältniswahl. Nach der werden letztlich die Kräfteverhältnisse der Parteien im Bundestag bestimmt. In der Weimarer Republik galt das reine Verhältniswahlrecht, bei dem es nur Listen gibt, keine kleinen Wahlkreise. Es gab 36 Großwahlkreise, einen Sitz bekam eine Partei für volle 60 000 Stimmen. Um Reststimmen nicht verfallen zu lassen, wurden diese auf der zweiten Ebene, den Wahlkreisverbänden, und der dritten Ebene, der Reichsliste, addiert und verwertet. Der Parteienproporz wurde damit annähernd erreicht (soweit eine Partei in mindestens einem Wahlkreis 30 000 Stimmen erreichte).

Das Grundgesetz lässt vieles zu: Verhältniswahl, Mehrheitswahl, mögliche Kombinationen. Das in Japan praktizierte Grabensystem etwa wurde vom Bundesverfassungsgericht 2008 ausdrücklich als mögliche Lösung genannt. Der Politologe Dieter Nohlen, ein Kenner der weltweiten Wahlsysteme, lobt im Grundsatz jedoch den Status quo. „Das deutsche Modell der personalisierten Verhältniswahl ist international sehr angesehen“, sagte er dem Tagesspiegel. „Bei fast allen Wahlrechtsreformen in der Welt in den letzten Jahrzehnten wurde es zumindest erwogen, weil die Verbindung von Personenwahl und Parteienwahl als attraktiv gilt.“ Von der reinen Verhältniswahl rät er ab und kritisiert das Verfassungsgericht, weil dessen Rechtsprechung in diese Richtung gehe. Sollte es zu einer breiteren Wahlsystemdebatte kommen, rät Nohlen zum Blick in andere Staaten: „Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen, und so müssen die Erfahrungen mit anderen Wahlsystemen in anderen Ländern genau beachtet werden.“

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