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Wahlrecht: Eine Hängepartie

Das Wahlrecht muss laut Bundesverfassungsgericht bis 2011 reformiert werden. Einige Parteien wollen noch vor der Bundestagswahl Änderungen bei den strittigen Überhangmandaten. Welche Folgen hätte das?

SPD, Grüne und Linke sind sich einig – das Wahlrecht muss noch vor der Bundestagswahl geändert werden. Nach den Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht 2008 gemacht hat. Auch in der Union gibt es Bewegung. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat via „Zeit Online“ erklärt: „Es ist unbedingt erwünscht und bei gutem Willen auch möglich, die Regelungen des Wahlrechts so rechtzeitig zu korrigieren, dass sie schon bei der nächsten Bundestagswahl Anwendung finden könnten.“

Nur in der FDP hat man Bauchschmerzen. Nicht der Sache wegen, aber wegen des Verfahrens. Es sei bislang guter Brauch gewesen, hieß es aus der FDP-Fraktion, dass ein Bundestag das Wahlrecht immer erst für die übernächste Wahl ändere, um nicht in den Geruch zu kommen, Vorteile in eigener Sache zu erwägen. Doch man sei zum Gespräch mit allen Fraktionen bereit. So wird sie wohl kommen – die Wahlrechtsänderung im Schnellverfahren gleich zur nächsten Wahl. Wobei Karlsruhe das nicht gefordert hatte: Die Richter haben Zeit 2011 gegeben.

Kern der Reform sind die Überhangmandate. Sie entstehen, weil auch bei der Bundestagswahl das bundesstaatliche Prinzip gilt: Gewählt wird in den Ländern, daher auch die Landeslisten der Parteien. Hat nun eine Partei in einem Land mehr Direktmandate erreicht, als sie nach dem Stimmenverhältnis für dieses Land eigentlich Sitze im Bundestag haben dürfte, darf sie diese überhängenden Mandate bislang behalten, weil sie direktdemokratisch zustande gekommen sind – per Erststimme für Kandidaten dieser Partei.

Doch verzerren Überhangmandate das Ergebnis nach dem reinen Stimmenverhältnis, das über die Zweitstimmen ermittelt wird – in der Summe nicht gravierend, aber möglicherweise entscheidend, wenn das Wahlergebnis knapp ist. Immerhin ist die Zahl dieser Mandate seit 1990 deutlich gewachsen. Von den insgesamt 73 Überhangmandaten, die es seit 1949 im Bundestag gegeben hat, fielen 56 seither an. Sie gingen alle an die Union oder die SPD. Bei der Bundestagswahl 2005 beispielsweise hatte die SPD neun Überhangmandate, die CDU sieben. Das Paradoxe ist: Es profitieren gerade die beiden Parteien, die in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr an Zustimmung verloren haben. Das liegt daran, dass Überhangmandate vor allem dann anfallen, wenn die großen Parteien zwar weniger Zweitstimmen bekommen, aber immer noch stark genug sind (auch dank Leihstimmen von Anhängern der kleineren Parteien), viele Wahlkreise in einem Land direkt zu gewinnen. Und vorerst gilt: Schwächeln Union und SPD weiter, wächst die Wahrscheinlichkeit von Überhangmandaten.

Dieses System hat das Verfassungsgericht im Juli 2008 gekippt. Zunächst wollten die Parteien keine Änderung vor der Wahl im September, nun aber preschte die SPD vor. Getrieben auch von den Grünen, die am Dienstag einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Danach sollen Überhangmandate, die für eine Partei in einem Land anfallen, mit Listenmandaten in anderen Ländern verrechnet werden. Die SPD will es mit Blick auf Bayern einen Tick schärfer. Denn CSU-Überhangmandate, die es im Herbst erstmals geben könnte, können nicht mit anderen Landeslisten verrechnet werden, weil es die CSU nun einmal nur in Bayern gibt. Die SPD würde so die CSU per Wahlgesetz quasi zum CDU-Landesverband erklären.

Der Grund, dass vor allem die SPD eine schnelle Änderung will, liegt auf der Hand. Nach den derzeitigen Umfragen dürfte im September eher die Union von Überhangmandaten profitieren. Denn einerseits ist der Einbruch der Sozialdemokraten unter die 30-Prozent- Marke möglicherweise doch nachhaltig, andererseits scheint die Union sich auch nicht weit über die 35 Prozent hinauszubewegen. Prognosen besagen, dass die Zahl der Überhangmandate nochmals wachsen könnte. SPD-Chef Franz Müntefering fürchtet, dass eine künftige Regierungskoalition nur durch diese (eigentlich schon verfassungswidrigen) Mandate eine Mehrheit haben könnte.

Doch ob nun 2009 im Eilverfahren oder 2010 mit mehr Ruhe – geändert wird das Wahlrecht in jedem Fall. Angesichts der Entwicklung zum Fünfparteiensystem, in dem Union und SPD ihre alte Stärke nicht mehr erreichen und FDP, Linke und Grüne als Mittelparteien fungieren, ist das auch nötig. Vielleicht sogar etwas gründlicher, als es jetzt angepeilt wird. So könnte man darangehen, Erst- und Zweitstimme abzuschaffen und nur noch ein Kreuzchen zu verlangen, wie es in einigen Bundesländern bereits Praxis ist. Das würde es unmöglich machen, durch Stimmensplitting taktisch zu wählen.

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