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Wahlrecht: SPD lehnt Bruch der Koalition ab

Die Sozialdemokraten beschließen ohne die Union kein Gesetz zur Wahlrechtsreform. Dabei hatte SPD-Chef Franz Müntefering hatte seit Wochen auf eine Änderung des Wahlrechts noch vor dem 27. September gedrängt.

Von Hans Monath

Berlin - Seine wichtigste Botschaft kleidete SPD-Generalsekretär Hubertus Heil am Montag in einen unspektakulären Satz. „Klar ist, dass die Koalition das gemeinsam entscheiden muss“, erklärte er nach der Sitzung des SPD-Präsidiums zur Debatte um eine Änderung des Wahlrechts noch vor dem 27. September. Damit waren alle Spekulationen vom Tisch, die SPD könnte ausgerechnet am Freitag, dem voraussichtlich letzten Sitzungstag des Parlaments vor der Bundestagswahl, den Koalitionsvertrag brechen und gemeinsam mit den Grünen und der Linkspartei für eine Abschaffung der Überhangmandate stimmen.

Die Erwartungen geweckt hatte der SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Er erklärte, er hege „große Sympathien“ für den Antrag der Grünen. Nicht wenigen Sozialdemokraten erwärmte der Gedanke einer offenen Kampfansage an die Union wenige Monate vor der Wahl das Herz. Doch die SPD-Spitze, die sich gern als Ideengeber der großen Koalition preist, hatte einen solchen Schritt wohl nie ernsthaft erwogen. Union und FDP hätten einen Verstoß gegen den Koalitionsvertrag als Beweis für den Willen der SPD angeprangert, entgegen allen Beteuerungen nach dem 27. September doch gemeinsam mit Grünen und Linkspartei eine Regierung zu bilden. Im SPD-Präsidium gab es nach Informationen des Tagesspiegels am Montag auch keinen Widerspruch, als Parteichef Franz Müntefering die koalitionstreue Linie in der Wahlrechtsfrage darlegte.

Müntefering hatte seit Wochen auf eine Änderung des Wahlrechts noch vor dem 27. September gedrängt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Praxis bei den Überhangmandaten im vergangenen Jahr für verfassungswidrig erklärt, dem Gesetzgeber für eine Änderung aber eine Frist bis zum Juni 2011 eingeräumt. Münteferings Vorstoß sollte offenbar die Voraussetzungen dafür schaffen, im Herbst im Falle eines knappen Wahlsiegs von Union und FDP der neuen Regierung die Legitimität abzusprechen. Heil sagte, falls es eine Debatte über die Rechtmäßigkeit der Wahl gebe, sei allein die Union verantwortlich.

Überhangmandate bekommt eine Partei, wenn sie in einer Wahl mehr Direktmandate errungen hat, als ihr nach der Zweitstimmenzahl zustünden. Im Juli 2008 entschied das Verfassungsgericht, der Effekt des negativen Stimmgewichts sei verfassungswidrig. Bislang kann in bestimmten Konstellationen ein Gewinn an Zweitstimmen für eine Partei zum Verlust eines Abgeordnetenmandats führen. 2005 hatte die SPD neun, die Union sieben Überhangmandate. Die Union hatte gespalten auf das Urteil reagiert. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) warb energisch für eine Änderung noch vor der Wahl. CDU-Chefin Angela Merkel begründete die Ablehnung in einem Brief an Müntefering mit dem Hinweis, das Urteil habe die kommende Wahl mit seiner Fristsetzung „ausdrücklich“ zugelassen. Der Grünen-Antrag erfülle nicht die Anforderungen aus Karlsruhe. Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) verwies auf eine Vorschrift, wonach das Wahlrecht nicht mehr geändert werden dürfe, nachdem die Kandidatenaufstellung einmal abgeschlossen sei.

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