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Politik: Wann kommt das Geld?

Berlin - Für den Finanzminister ist es eine Buchungsfrage, für den Wirtschaftsminister eine Sache der Glaubwürdigkeit und für die Regierung insgesamt entwickelt sich der Streit allmählich zur Frage der Gerechtigkeit. Es geht um den ersten Auszahlungstermin für das Arbeitslosengeld II.

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Für den Finanzminister ist es eine Buchungsfrage, für den Wirtschaftsminister eine Sache der Glaubwürdigkeit und für die Regierung insgesamt entwickelt sich der Streit allmählich zur Frage der Gerechtigkeit. Es geht um den ersten Auszahlungstermin für das Arbeitslosengeld II. Erhalten diejenigen, die im Dezember 2004 noch Bezieher von Arbeitslosenhilfe oder -geld sind, am 31. Januar oder erst am 1. Februar ihr Geld? Streng genommen, und so sieht es der SPD-Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (noch), können die Betroffenen ihre Leistung erst am 1. Februar beziehen. Denn mit dem Jahreswechsel wandern sie aus dem System der Anspruchsberechtigten in das der Bedürftigen. Selbige, nämlich die Bedürftigkeit, muss also immer dann vorliegen, wenn sie Unterstützung aus der Steuerkasse erhalten wollen.

Im Januar 2005 werden die meisten diese Bedürftigkeit kaum nachweisen können, denn sie haben am 31. Dezember 2004 eine Unterstützung zum Lebensunterhalt erhalten. Und wie jeder Arbeitnehmer, der seinen Lohn zwar am Ende des Monats für die zurückliegende Arbeit erhält, denselben jedoch für den Lebensunterhalt im kommenden Monat ausgibt, müssen auch die Langzeitarbeitslosen mit der Dezemberzahlung im Januar 2005 kalkulieren. Deshalb erhalten sie später auch am Ersten des Monats noch einmal Geld, in dem sie einen neuen Job antreten. Denn der Arbeitgeber zahlt ja erst am Ende des Monats und bis dahin sind die (dann ehemaligen) Arbeitslosen noch bedürftig. Weil dies alles jedoch so kompliziert ist und Protest hervorruft, denkt die Regierung über Korrekturen nach. Diskutiert wird etwa eine Härtefallklausel: Wer Mitte Januar 2005 sein Dezembergeld verbraucht hat, etwa für Mietrückstände, soll als bedürftig eingestuft werden und erhält eine Abschlagszahlung.

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