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Politik: Warum 1000 Mark zum Problem für die Partei werden

Christian Simmert ist für Transparenz. Deswegen hat er auf seiner Internet-Seite genau aufgelistet, wie viel Geld er als Abgeordneter erhält.

Christian Simmert ist für Transparenz. Deswegen hat er auf seiner Internet-Seite genau aufgelistet, wie viel Geld er als Abgeordneter erhält. Bis vorgestern hatte er unter dem Stichwort "steuerfreie Kostenpauschale" 1000 Mark Abführungen an die Partei eingetragen. Ein Eingeständnis, das für Wirbel sorgte: Die Kostenpauschale darf laut Abgeordnetengesetz nicht für Parteispenden verwendet werden. Dabei hatte es Simmert nur gut gemeint: 1993 beschlossen die Grünen auf ihrem Parteitag in Aachen, dass die Abgeordneten aus der Kostenpauschale monatlich 1000 Mark an die Partei abführen sollten. Simmert wies mit seiner Internet-Seite nach, dass er sich an den Parteitagsbeschluss gehalten hatte. Pech nur, dass in der Zwischenzeit aufgefallen war, dass diese Spendenpraxis sich nicht mit dem Abgeordnetengesetz verträgt.

Seit gestern gibt es jetzt auf der Internet-Seite einen neuen Hinweis. "Der Posten gibt nicht die tatsächliche Zahlungsweise wieder", heisst es jetzt in roter Schrift, knallgelb unterlegt. Und weiter: "Die gesamten Abführungen an die Partei werden in einer einzigen Zahlung aus den versteuerten Abgeordnetendiäten vorgenommen. Sie entsprechen somit dem Abgeordnetengesetz." Bei den Grünen hatte man immer behauptet, der Beschluss von 1993 stehe nur auf dem Papier, in der Praxis würden die Parteispenden aus den versteuerten Diäten der Abgeordneten und nicht aus der Kostenpauschale bezahlt. Am Dienstag abend gab der Bundesvorstand zu, dass diese Aussage nicht zu halten sei. "In Einzelfällen kann die Spende auch aus dem Kostenpauschale gezahlt worden sein", so Fraktionssprecherin Anne Nilges. Christian Simmert hat mittlerweile erklärt, dass die Zahlung der Kostenpauschale und seiner Diäten als ein Betrag auf ein und dasselbe Konto erfolgt sei. Aus seinen Diäten habe er auch Ausgaben bezahlt, die er eigentlich aus seiner Kostenpauschale hätte zahlen sollen. Deshalb, so Simmert, könne die Verwendung der einzelnen Gelder nicht tatsächlich nachgewiesen werden. Welche Folgen der Vorgang haben wird, ist unklar. Fraktionssprecherin Nilges rechnet nicht damit, dass es zu juristischen Konsequenzen kommen wird. Schließlich sei kein Geld von der Fraktion direkt an die Partei geflossen. Für die Prüfung, ob die Kosenpauschale richtig verwendet worden ist oder ob gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen wurde, ist der Bundesrechungshof zuständig. Dort hält man sich bedeckt. "Wir werden diese Hinweise im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit berücksichtigen", sagt Sprecher Friedrich Rienhardt. Peter Ramsauer, parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe und Mitglied des Ältestenrates des Bundestages, will den Vorgang auf die Tagesordnung des Rates für die kommende Woche setzen. "1000 Mark aus der Kostenpauschale zu verlangen, ist eindeutig gegen das Gesetz", sagte Ramsauer. Die Grünen wollen den verhängnisvollen Beschluss jetzt auf dem Parteitag im März 2000 ändern. Christian Simmert und die Parlamentarische Geschäftsführerin wollen darüber hinaus die steuerfreie Kostenpauschale durch einzelne Kostennachweise ersetzen. Für Fraktionssprecherin Nilges ist dieser Vorschlag allerdings nur "eine Forderung von Einzelpersonen, das muss man noch prüfen."

Katharina Voss

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