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Politik: Warum starb Nahima H.?

Die Obduktion der Leiche hat "nichts Außergewöhnliches" ergeben. Ein ganz und gar typisches Erhängen sei das gewesen, sagt der Frankfurter Oberstaatsanwalt Hellmut Koller.

Die Obduktion der Leiche hat "nichts Außergewöhnliches" ergeben. Ein ganz und gar typisches Erhängen sei das gewesen, sagt der Frankfurter Oberstaatsanwalt Hellmut Koller. Nichts Außergewöhnliches heißt in diesem Fall, dass die Frau ihr Halstuch um einen Handtuchhalter in der Dusche geknotet und den Kopf in die Schlinge gehängt hatte. Vorher muss sie versucht haben, sich die Pulsadern aufzuschneiden, vermutlich mit einem Stahlband.

Man weiß wenig darüber, warum Nahima H. sich am Sonnabend im Duschraum der Flüchtlingsunterkunft am Frankfurter Rhein-Main-Flughafen das Leben genommen hat. Genau genommen weiß man noch nicht einmal, wie die Frau hieß. Den Namen Nahima H. hatte sie in ihrem Asylantrag genannt, aber das Frankfurter Verwaltungsgericht hält ihre Angaben für "in solchem Maße widersprüchlich, dass die Antragstellerin unglaubwürdig ist". Das sagt der Pressesprecher der Justizbehörde, Carsten-Michael Klisch.

Tatsächlich haben Zeugenbefragungen ergeben, dass die Frau weder den Namen Nahima H. trug, noch aus Algerien kam, wie sie behauptete. Keinen Zweifel scheint es darüber zu geben, dass sie Analphabetin war, und so gibt es auch keinen Abschiedsbrief, der Aufschluss geben könnte.

Aber es gab andere Fälle, da haben andere Flüchtlinge in Frankfurt versucht, sich das Leben zu nehmen. Der Flughafen-Sozialdienst hat eine Liste solcher Fälle aufgestellt. Diese Liste beginnt mit Herrn A., der sich am 15. Juli 1998, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war, auf den Boden warf, sich selbst mit Fäusten schlug und seinen Kopf auf den Boden knallte. Herr B. schluckte am 4. September desselben Jahres seinen reichlichen Vorrat an Psychopharmaka. Herr D. versuchte am 14. Juli 1998, sich an einem Lüftungsrohr aufzuhängen. Herr H., ein 17-Jähriger, schnitt sich am 10. August 1998 gegen 23 Uhr die Pulsadern auf. Die Liste geht bis zum Buchstaben K.

Seit langem beklagen sich die Träger der Unterkunft am Frankfurter Flughafen über die unmenschliche Unterbringung der Flüchtlinge. Das dreistöckige Gebäude, eine ausgediente Frachthalle in der Nähe von Tor 3 des Flughafens, ist mit Nato-Draht gesichert, wer in das Haus hinein will, muss durch eine Sicherheitsschleuse, die von einem Beamten des Bundesgrenzschutzes bewacht wird. Nachdem einige Bewohner versucht hatten zu fliehen, wurden die Fenster in einigen Zimmern zugeschweißt. Durch die übrigen Fenster dringt kerosingeschwängerte Luft, im Sommer ist es in den Aufenthaltsräumen häufig mehr als 30 Grad warm. Wer sich draußen die Füße vertreten will, kann sich mit einem Bus zum Ende des Flughafengeländes fahren lassen, wo es eine eingezäunte Rasenfläche mit Holzbänken gibt. Flüchtlings-Freizeit.

Nahima H., oder wie die Tote vom Sonnabend hieß, ist die erste, der es in der Flughafenunterkunft gelang, sich das Leben zu nehmen. Ihretwegen schreiben nun Grünen-Politiker offene Briefe an den Innenminister, fordern Menschenrechtler eine Änderung der schon lange umstrittenen Flughafenregelung, und heute will die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung der Flüchtlings-Unterkunft einen Besuch abstatten.

In ihrem Asylantrag hatte Nahima H. angegeben, ihr Mann werde als "Terrorist" gesucht, sie selbst sei mehrmals von algerischen Polizisten vergewaltigt worden. Die Richterin des Frankfurter Verwaltungsgerichts, die den Asylantrag im September abgelehnt hatte, hielt diese Darstellung nicht für glaubwürdig, denn die Antragstellerin konnte sich nicht daran erinnern, wann sie das erste Mal vergewaltigt worden sei. Außerdem habe sie auf die Frage, warum sie nicht schon früher geflohen sei, geantwortet, sie habe auf ihren Mann gewartet, der in die Berge geflohen war.

"Keiner weiß, ob die Geschichte von Nahima H. stimmt oder nicht", sagt Horst Schäfer vom Evangelischen Regionalverband in Frankfurt, einem der Träger der Flüchtlingsunterkunft. "Wir wissen nur eins: Dass die Frau Angst hatte, zurückgeschickt zu werden." Das, immerhin, dürfte bewiesen sein.

Tanja Stelzer

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