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Politik: Was darf die Europäische Zentralbank?

Um diese Frage geht es in Karlsruhe. Die Regierung sieht viel Spielraum. Die Kläger fürchten, er sei schon viel zu groß.

Viele Bürger sind sauer, weil ihr Sparbuch kaum Zinsen abwirft, und sie ahnen, es hat etwas mit Europa zu tun. Nun beschäftigt sich auch das Bundesverfassungsgericht mit diesem Europa. In dem steht die Interventionsfreude der Europäischen Zentralbank (EZB) gegen den Stabilitätswillen der Bundesbank.

Offenbar hatte EZB-Präsident Mario Draghi Im September 2012 eine Wunderwaffe im Krisenkampf entsichert, als er ankündigte, Staatsanleihen aus Krisenstaaten in unbegrenzter Höhe zu kaufen. Kurz darauf gab das Bundesverfassungsgericht seinen Segen für den Rettungsschirm ESM und die Pflicht-Schuldenbremse im Fiskalpakt. Der selig lächelnde Draghi wirkt im öffentlichen Auftritt seitdem als Akteur mosaischen Formats, der mit einem Stock das Wasser teilte, das den Europäern bis zum Hals stand. Der Karlsruher Richteradel dagegen habe als Eurokontrolleur abgedankt, hieß es.

Draghi ist nicht nach Karlsruhe gekommen. Geschickt hat er sein deutsches Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen. Wie es das Arrangement will, sitzt der direkt neben dem Präsidenten der Bundesbank, Jens Weidmann, dem Repräsentanten des Zweifels. Weidmann und Asmussen sind die Antipoden eines spektakulären, aber auch hochkomplexen Verfahrens in Karlsruhe, was sie als Gegenspieler umso interessanter macht, wenngleich sie nur als Sachverständige nach Karlsruhe gebeten wurden. Zu den Klägern gehören der Verein „Mehr Demokratie“ um die Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin, die Bundestagsfraktion der Linken, einige Professoren und der CSU-Politiker Peter Gauweiler. Sie waren mit ihren Eilanträgen gegen den ESM gescheitert.

Die Richter gaben damals vorläufig den Weg frei, unter der Bedingung, dass die Haftungsobergrenze für Deutschland von 190 Milliarden Euro nicht gegen den Willen des Bundestages heraufgesetzt werden kann. Dennoch könnte es nun noch einmal kritisch werden für die Euroretter. Denn wenn die EZB-Aufkäufe gegen Verfassungsrechte verstoßen, wäre nicht nur die Institution in Gefahr, sondern die Währungsgemeinschaft insgesamt. Und auch am ESM hatten die Richter auszusetzen, dass der Bundestag nicht hinreichend einbezogen wird.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle versucht, der Dimension des Verfahrens mit der Attitüde bewusster Alltäglichkeit zu begegnen. Den Prozessstoff geht er durch wie einen Einkaufszettel. Aber eines ist ihm, der mit seinem Senat zwischen Glaube und Zweifel steht, doch sehr wichtig: Für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Rettungsaktionen spiele es „keine Rolle, ob diese bisher im weitesten Sinne erfolgreich waren“. Dem Gericht geht es ums Prinzip. Der EZB sei zwar gelungen, woran die Politik mit ihren Milliardenhilfen gescheitert sei, frohlockt Gauweilers Vertreter vor Gericht, Dietrich Murswiek. Der Erfolg dürfe aber nicht blenden. „Bei dieser Art Eurorettung geht die Demokratie vor die Hunde.“ Die EZB sei nicht durch die Wähler legitimiert, sondern allein durch geldpolitischen Sachverstand. Eine Expertokratie, „die Billionen Steuergelder anderer ins Risiko stellt“, sagt Murswiek.

Als die Richter die Maßnahmen zur Eurorettung zunächst passieren ließen, zogen sie für Ankäufe maroder Staatsanleihen eine rote Linie. Der Erwerb von Bonds auf dem Sekundärmarkt durch die Europäische Zentralbank, der auf eine von den Kapitalmärkten unabhängige Finanzierung der Haushalte der Mitgliedstaaten zielte, sei untersagt, hieß es damals. Eine Feststellung eher deklaratorischer Natur. Folgen hatte sie noch keine. Doch nach Verkündung des Urteils haben einige Kläger ihre Anträge flugs erweitert. Sie beziehen sich nun auf das OMT-Programm (Outright Monetary Transactions), Draghis Wunderwaffe, die mit nur einer Gegenstimme, der von Weidmann, beschlossen wurde, sowie auf das im Mai 2010 aufgelegte SMP-Programm (Securities Markets Programme). Dabei kauft die EZB Staatsanleihen aus Krisenländern auf dem Sekundärmarkt, also im Bankenhandel zu marktgängigen Kursen. Die Kläger in Karlsruhe sehen in den Programmen den Sündenfall wider die Währungsstabilität.

Asmussen Er sagt, als er dran ist: „Die Maßnahmen waren notwendig.“ Die Zinsen für Staatsanleihen der Krisenländer seien explodiert, die Spekulanten machten Front gegen den Euro. „Man wappnete sich für den Kollaps.“ Weidmann gibt sich verhaltener. Er erinnert an die Preisstabilität als „Kernaufgabe der EZB“, spricht von langfristigen Wirkungen und bilanziellen Verlusten. „Die Lösung liegt nicht bei der EZB, sondern in den Mitgliedstaaten. Während Asmussen zu überzeugen versuchte, klingt Weidmann resigniert.

Die Krise könne auf bisherigem Weg nicht überwunden werden, empört sich Gregor Gysi in der Verhandlung. Die Politik sollte diszipliniert werden, beklagt er, mit den bekannten Folgen: Rezession und Massenarbeitslosigkeit. Dass Anleihenkäufe an strikte Wirtschaftsreformen gebunden seien, zeige, dass die EZB in Wahrheit Politik betreibe und nicht nur Währungsstabilität im Sinn habe. Ein Vorwurf, den Finanzminister Wolfgang Schäuble zurückweist. Die Zentralbank habe einen „weiten Spielraum“. Zugleich bekräftigt er, dass die Bundesregierung es nicht dulden würde, wenn die EZB ihr Mandat evident überschreite – sie würde dann den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Das könnten auch die Karlsruher Richter tun. Zweifeln sie ernsthaft daran, dass die EZB sich noch an den europarechtlichen Rahmen hält, müssten sie den Fall in Luxemburg vorlegen. Dergleichen haben sie noch nie getan. Bislang behielten sie sich die Letztkontrolle vor. Das Gericht scheint aber nachdenklich. „Das System ist perfekt – nur für die nicht, die die Zeche zahlen“, sagt Voßkuhle. Sein Richterkollege Herbert Landau spricht vom „entschädigungslosen Wegfall“ demokratischer Mitbestimmungsmöglichkeiten.

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