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Politik: Was die CDU an die Bundestagsverwaltung zurückzahlen muss

Sie beschäftigt sich mit der Affäre unter dem Blickpunkt der Rückzahlung von Geldern seitens der Union an den Staat. Hintergrund: Das Parteiengesetz sieht vor, dass bei nicht ordnungsgemäßen Spenden die Partei den zwei- beziehungsweise dreifachen Betrag zurückzahlen muss.

Sie beschäftigt sich mit der Affäre unter dem Blickpunkt der Rückzahlung von Geldern seitens der Union an den Staat. Hintergrund: Das Parteiengesetz sieht vor, dass bei nicht ordnungsgemäßen Spenden die Partei den zwei- beziehungsweise dreifachen Betrag zurückzahlen muss. Hinzu kommt: Die Union hat wegen der fehlenden Verbuchung von Spenden in den 90er Jahren jeweils unrichtige Rechenschaftsberichte abgegeben. Das könnte dazu führen, dass von der Partei die gesamten staatlichen Zuwendungen für diese Zeit zurückverlangt werden - eine Summe im dreistelligen Millionenbereich. Bundestagspräsident Thierse lässt zurzeit prüfen, ob die CDU Geld aus der ihr zugeflossenen Parteinfinanzierung zurückzahlen muss. Laut Gesetz steht jeder Partei. die über 0,5 Prozent der Stimmern bei einer Bundestagswahl und ein Prozent bei einer Landtagswahl erhalten hat, eine Mark pro Stimme zu. Hinzu kommen die Gelder für Stimmen aus einer EU-Wahl.

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