Früher in Rente gehen

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Was Flexibler Eintritt bedeutet : Früher oder später in Rente - welche Möglichkeiten gibt es?
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Rente mit 65, ohne Abschläge

Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll trotz der Anhebung der Regelaltersgrenze weiter mit 65 Jahren in Rente gehen können, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Auf diese Ausnahme von der Rente mit 67 hatten sich Union und SPD in der letzten großen Koalition verständigt – mit dem Argument, dass auch Rücksicht auf Berufe mit starken körperlichen Belastungen genommen werden müsse. Der damalige SPD-Chef Kurt Beck nannte beispielhaft die Dachdecker. Deshalb wurde die Rente für „besonders langjährig Versicherte“ eingeführt. Wer auf 45 Beitragsjahre kommt, kann diese Rente beantragen. Als Beitragszeit werden neben den versicherungspflichtigen Arbeitsjahren auch Zeiten der Kindererziehung (bis zu zehn Jahre), sowie Krankengeldbezug und Wehr- und Zivildienst gezählt. Zeiten der Arbeitslosigkeit bleiben außen vor. Wer diese Rente beantragt, nimmt allerdings in Kauf, dass seine Rente geringer ausfällt als wenn er noch zwei Jahre länger arbeiten würde. Denn durch die Rentenbeiträge in diesen beiden Jahren würden auch die Anwartschaften steigen. Das gilt auch für die abschlagsfreie Rente mit 63, welche die große Koalition ab Juli diesen Jahres einführen will (siehe unten).

Rente mit 63, mit Abschlägen


Es ist heute auch möglich, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Dafür werden allerdings Abschläge fällig – maximal bis zu 14, 4 Prozent. Voraussetzung für die Altersrente für „langjährig Versicherte“ ist, dass 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenkassen gezahlt wurden. Angerechnet werden neben den eigenen Beitragszeiten auch Jahre, in denen man aus persönlichen Gründen keine Rentenbeiträge zahlen konnte (etwa wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung oder Studium). Wie hoch die Abschläge ausfallen, hängt vom Geburtsjahrgang ab. Denn bei dieser Rentenart macht sich die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre bemerkbar: Wer vor 1949 geboren wurde, für den sind die Abschläge bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren mit 7,2 Prozent noch vergleichsweise überschaubar. Für die Jahrgänge ab 1964 fallen die Einbußen mit 14,4 Prozent deutlich höher aus. Zwischen diesen Geburtsjahrgängen steigen die Abschläge stufenweise.

Rente mit 63, ohne Abschläge

Die SPD hat in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt, dass es künftig machbar sein soll, mit 63 Jahren auch ohne Abschläge in Rente zu gehen. Diese Möglichkeit wird es allerdings nur für einen begrenzten Personenkreis geben. Denn den Renteneintritt mit 63 Jahren können nur die Geburtsjahrgänge vor 1953 in Anspruch nehmen. Danach steigt die Altersgrenze auch für diese Rentenart in Zwei-Monats-Schritten. Das heißt konkret: Der Jahrgang 1953 kann erst mit 63 Jahren und zwei Monaten in Rente gehen, der Jahrgang 1954 mit 63 Jahren und vier Monaten. Für den Jahrgang 1964 und folgende liegt die Altersgrenze wieder bei 65 Jahren. Außerdem muss man 45 Beitragsjahre vorweisen können. Kritiker monieren, dass dies in erster Linie männliche Facharbeiter schaffen werden. Anders als bei der abschlagsfreien Rente mit 65 sollen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden. Zwischen Union und SPD ist allerdings noch umstritten, in welchem Umfang. In ihrem Gesetzentwurf schlägt Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vor, dass Kurzzeitarbeitslosigkeit angerechnet werden soll. Das würde Zeiten umfassen, in denen jemand Arbeitslosengeld bezogen hat, aber nicht Hartz IV oder die frühere Arbeitslosenhilfe. Aus der Union gibt es hingegen immer wieder Forderungen, maximal fünf Jahre Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen.

Rente wegen Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit

Diese Frührenten laufen mittlerweile aus. Nur wer vor 1952 geboren wurde, kann im Moment noch die „Altersrente nach Altersteilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit“ beziehen. Diese macht es möglich, mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen, bei Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat. Diese Modelle sind aber nicht verlängert worden, weil die Anreize zur Frühverrentung beendet werden sollten.

Erwerbsminderungsrente


Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt arbeiten kann, erhält unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente. Diese gibt es allerdings auch erst ab dem 63. Lebensjahr ohne Abschläge, vorher werden Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat fällig, maximal allerdings 10,8 Prozent.

Rente mit Zuverdienst

Wer vorzeitig in Rente geht und eine der oben genannten Rentenarten bezieht, muss bestimmte Regeln beachten, wenn er sich nebenher etwas dazu verdienen will. Denn es gibt Zuverdienstgrenzen – zumindest so lange, bis der Betroffene das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat. Grundsätzlich gilt: Je mehr jemand durch eine Arbeit verdient, desto stärker wird seine gesetzliche Rente gekürzt. Beim Bezug einer Vollrente bleiben derzeit nur 450 Euro frei – das entspricht der Minijob-Grenze. Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte erwogen, diese Zuverdienstgrenzen großzügiger zu handhaben. Doch zu einer gesetzlichen Änderung kam es am Ende nicht. Nun wird das Thema in Teilen der großen Koalition wieder neu diskutiert.

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