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Politik: Was hätte Havemann mit Gysis Stasi-Akten gemacht?

Berlin - Es gibt Fragen, die sind selbst für Gregor Gysi zu knifflig. Peter Rueß hat so eine, da ist die Verhandlung über die Freigabe von Stasi-Unterlagen aus dem Jahr 1979 vor dem Berliner Verwaltungsgericht schon zwei Stunden alt.

Berlin - Es gibt Fragen, die sind selbst für Gregor Gysi zu knifflig. Peter Rueß hat so eine, da ist die Verhandlung über die Freigabe von Stasi-Unterlagen aus dem Jahr 1979 vor dem Berliner Verwaltungsgericht schon zwei Stunden alt. Rueß, der Vorsitzende Richter, will von Gysi wissen, wie wohl sein damaliger Mandant, der 1982 verstorbene Regimekritiker Robert Havemann, heute entscheiden würde: Hätte er, Havemann, die von der Stasi gesammelten Notizen über Mandantengespräche zwischen ihm und seinem Anwalt Gysi zur Veröffentlichung freigegeben oder nicht?

Schwere Frage, heikles Terrain. Der „Spiegel“ hatte im Oktober 2004 Akteneinsicht beantragt, die Birthler-Behörde keine Bedenken, Gysi schon. Er erhob Einspruch, machte das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant geltend, die Schweigepflicht, ein hohes Gut. Nun, an diesem Mittwoch, mag er nicht so recht antworten. Wie hätte der Regimekritiker reagiert, „als die ganze DDR wegbrach?“ Gysi weiß es nicht, kann es nicht, will es nicht wissen. Dann sagt er: „Ich bin sicher, er hätte gefiltert.“ Die Dokumente des MfS filtern – wer darf das? Es ist die Gretchenfrage in diesem skurrilen juristischen Streit, bei dem es um sechs, zum Teil fragmentarische Din-A-4-Seiten geht, dem Politiker Gregor Gysi vorderhand aber um sein Ethos als Rechtsanwalt in der DDR.

Nur langsam tastet sich die Kammer vor. Zuvor gibt es Nebenaspekte zu verhandeln, etwa, ob Gysi damals schon eine „relative Person der Zeitgeschichte“ war, allein deshalb, weil er den prominenten Regimekritiker verteidigt hat. Gysi verneint, doch das Gericht neigt dazu. Von Relevanz auch die Frage, ob Gysi als Amtsträger zu gelten hat, was die Veröffentlichung der MfS-Unterlagen abermals erleichtern würde. Gysi verneint wieder, es wird ein längerer Exkurs über das Anwaltswesen in der DDR.

Wer also darf filtern? Havemann kann nicht mehr, er ist tot. Gysi will nicht, er gibt zu bedenken, dass sich das Bild des Regimekritikers nach Offenlegung der Dokumente verändern werde. Er wolle an diesem Bild „nicht rumzuppeln“. Das Gericht vertagt den Urteilsspruch. Gysi sagt: „Wenn Sie mir die Entscheidung abnehmen und das anders sehen – ich kann damit leben.“

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