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Politik: Was jeder wissen darf

Regierungsbericht zur BND-Affäre erwartet

Von Matthias Meisner

Berlin - Die Bundesregierung unternimmt neue Versuche, um der BND-Affäre Dramatik zu nehmen. Bereits vor der für kommende Woche geplanten Übermittlung ihres Berichts an das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestages lancierte sie Details aus dem weit über 200 Seiten starken Bericht – allerdings nur solche, aus denen sich keine neuen Vorwürfe herleiten lassen.

„Der Spiegel“ berichtet in seinem neuen Heft, das Kanzleramt wolle eine weitere geheime Vernehmung im Ausland einräumen. Demnach habe eine Delegation des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Frühsommer 2004 den irakischen Kurden Jassin F. in einem nordirakischen Gefängnis in Sulemaniya befragt. Die Ermittler würden vermuten, dass er als Kurier zwischen irakischen Aufständischen und Unterstützern in Deutschland fungierte. Der Fall ist indes bereits seit Ende 2004 publik. Schon damals hatte der Tagesspiegel über die Kontakte von Jassin F. und auch über die Vernehmungen durch deutsche Sicherheitsbehörden berichtet, die trotz der Kriegswirren im Irak funktionierten.

Auch „Focus“ greift nur einen Fall auf, der weitgehend als geklärt gilt. Unter Berufung auf den Regierungsbericht berichtet das Magazin, es gebe keinerlei Beweise, dass zwei in Bagdad eingesetzte BND-Beamte im April 2003 ein angeblich vom damaligen irakischen Machthaber Saddam Hussein besuchtes Restaurant als Ziel identifiziert hätten. Entsprechende Vorwürfe hatte ein anonymer Zeuge im ARD-Magazin „Panorama“ erhoben. Doch schon im Januar hatten die beiden in Bagdad eingesetzten BND-Männer vor dem PKG ausgesagt. Anschließend erklärte das Gremium mit den Stimmen aller Mitglieder, die beiden Agenten hätten „glaubhaft bekundet“, nicht an der Restaurant-Bombardierung mitgewirkt zu haben.

Laut „Spiegel“ will das Kanzleramt jetzt regeln, in welchen Fällen deutsche Behörden im Ausland vernehmen dürfen. Unter anderem soll darin festgelegt werden, dass Beamte bei klaren Belegen für Folter ein Verhör abbrechen müssen. Zugleich berichtete das Magazin, die große Koalition wolle den Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus mehr Rechte einräumen. Unter anderem sollen das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst sowie die Polizei leichter als bisher auf die Kontodaten von Terrorverdächtigen zugreifen können.

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