Politik : Was lange währt…

12.11.2004 00:00 UhrVon Ruth Ciesinger

Regierungsfraktionen und Justizministerin finden Kompromiss für Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie

Berlin - Die Zeit drängt. Deutschland hat sich mit der Umsetzung der EU–Biopatentrichtlinie von 1998 über sechs Jahre Zeit gelassen. Wird jetzt kein nationales Gesetz erlassen, droht aus Brüssel nicht nur ein tägliches Strafgeld in sechsstelliger Höhe. Ein Problem hat auch der Wirtschafts- und Forschungsstandort wegen fehlender Rechtssicherheit. Deshalb hat sich nun Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit Vertretern der eigenen Partei und der Grünen getroffen, um einen Kompromiss zu erreichen. Denn der von der Ministerin vorgelegte Gesetzentwurf entsprach in Teilen zwar den Wünschen der Pharmaindustrie, nicht aber den Vorstellungen der Koalitionsparteien.

Herausgekommen ist am Donnerstag eine einvernehmliche Lösung.

Zankapfel war, vereinfacht gesagt, die Frage, wie weit der Schutzbereich eines Patents auf ein Gen gehen darf. Zypries forderte mit Verweis auf eine direkte Umsetzung der Richtlinie einen weitgehenden Stoffschutz, also ein Patent auf eine Gensequenz, was vor allem die Grünen als forschungsfeindlich und problematisch für kleinere Unternehmen anprangerten. Die Kritiker verwiesen dabei auf die neuen Erkenntnisse der Wissenschaft.

So hatte man in den 80er und 90er Jahren, als die Richtlinie erarbeitet wurde, angenommen, die Zahl der menschlichen Gene liege bei weit über 100 000, das einzelne Gen besitze dafür nur eine spezifische Funktion. Ein Patent auf eine identifizierte Gensequenz und deren „Aufgabe“ wäre kein Problem gewesen. Inzwischen ist klar, die Zahl der Gene ist deutlich niedriger, dafür haben sie mehrere Funktionen und arbeiten vernetzt. Der absolute Stoffschutz für eine Gensequenz gäbe dem Patentbesitzer – meist eine große Pharmafirma – eine Monopolstellung bei der Produktion von Medikamenten, Forschung und Entwicklung von Behandlungsmethoden.

So weiß man inzwischen, dass ein Gen, das eine wichtige Rolle bei der Entstehung von Brustkrebs spielt, ebenso Einfluss auf Eierstock- oder Prostatakrebs hat, erläutert Ingrid Schneider von der Uni Hamburg. Ein absoluter Schutz dieser Gensequenz würde Forschungsbereiche blockieren, von denen der Anmelder des Patentes im Zweifel keine Ahnung hatte. Experten befürchten, dass gerade große Unternehmen mit entsprechenden Finanzen strategische Patente anmelden könnten. Dass Streitigkeiten zwischen Forschern mit Verträgen oder vor Gericht gelöst werden, halten sogar Patentrechtler für schwierig.

Der jetzt mit der Ministerin ausgehandelte Kompromiss sieht deshalb vor, dass bei menschlichen Genen nicht mehr die Gensequenz, sondern ihre spezielle Funktion und deren Anwendung patentiert werden. Bei tierischen und pflanzlichen Genen dagegen bleibt es beim umfassenderen Stoffschutz. Zumindest in Teilen wird also, ähnlich wie in Italien oder Spanien, der Spielraum der EU-Richtlinie genutzt. Reinhard Loske (Grüne) sprach von einem „guten Ergebnis“. Die Bundesregierung solle sich jetzt in Brüssel für eine Überarbeitung der Richtlinie einsetzen. Der SPD-Rechtsexperte Hans-Joachim Hacker ist optimistisch, dass der Bundestag den Gesetzesentwurf noch in diesem Jahr verabschieden wird. Und Deutschland ein Strafgeld erspart bleibt.

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