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Politik: Was muss Chrobog zahlen?

Berlin - Der im Jemen entführte Ex- Staatssekretär Jürgen Chrobog soll sich „angemessen“ an den Kosten seiner Befreiung beteiligen – doch was genau das heißt, will das Auswärtige Amt nicht erklären. Eine Entscheidung sei nicht gefallen, sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag.

Von Matthias Meisner

Berlin - Der im Jemen entführte Ex- Staatssekretär Jürgen Chrobog soll sich „angemessen“ an den Kosten seiner Befreiung beteiligen – doch was genau das heißt, will das Auswärtige Amt nicht erklären. Eine Entscheidung sei nicht gefallen, sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag. Er betonte, grundsätzlich könnten sich Deutsche, die im Ausland in Not geraten sind, auf die Fürsorgepflicht des Staates verlassen.

Zu vermuten ist, dass auch Chrobog nur mit einer symbolischen Kostenbeteiligung rechnen muss. Seine Familie war am Sonntag mit einer Challenger-Maschine der Luftwaffe nach Deutschland zurückgekehrt. Eine Flugstunde kostet rund 4700 Euro, für den dreistündigen Rückflug sind Kosten von mehr als 14 000 Euro entstanden. Wegen des Entführungsfalls hatte sich das Flugzeug der Luftwaffe ohnehin in der jemenitischen Hauptstadt Sanaa befunden, hatte das Außenamt bereits am Vortag argumentiert.

Mehrere Oppositionspolitiker mahnten, Chrobog zur Kasse zu bitten. Der Linkspartei-Haushaltspolitiker Dietmar Bartsch sagte dem Tagesspiegel, Chrobog sei in ein gefährliches Land gereist, „bewusst dieses Risiko eingegangen“. Der FDP-Haushaltspolitiker Jürgen Koppelin forderte Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) in der „Bild“ auf, darzulegen, „welche Kosten durch den Flug entstanden sind und wer genau diese aus welchen Gründen tragen muss“.

Doch das Auswärtige Amt scheint keine Eile mit einer Festlegung zu haben – möglicherweise auch, weil um die Kostenbeteiligung in einem anderen Fall noch ein Rechtsstreit geführt wird. Die Bremer Lehrertochter Reinhilt Weigel befand sich 2003 in der Gewalt von kolumbianischen Guerilleros, 74 Tage lang. An den Kosten ihrer Befreiung will die Bundesregierung sie in Höhe von 12 600 Euro beteiligen – eine Klage dagegen ist seit 2004 anhängig beim Verwaltungsgericht Berlin.

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