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Politik: Was übrig bleibt

Nach dem neuen Unterhaltsrecht sollen geschiedene Frauen deutlich schlechter gestellt werden

Berlin - Zuerst die Kinder. Nach diesem Grundsatz will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries das Unterhaltsrecht reformieren. Anfang vergangener Woche legte sie ihre Eckpunkte dazu vor. Welche Folgen die Reform haben wird, lässt sich nur schwer abschätzen, weil jeder Einzelfall verschieden bewertet werden kann und vor den Gerichten auch sehr unterschiedlich bewertet wird.

Trotzdem hat der Deutsche Familiengerichtstag für den Tagesspiegel für einen Fall eine grobe Vergleichsrechnung zwischen dem alten und dem neuen Recht erstellt. Der Fall: Ein Mann ist geschieden und muss für seine zwei Kinder aus erster Ehe im Alter von fünf und sieben Jahren und für seine geschiedene Frau Unterhalt bezahlen. Er lebt mit seiner Lebensgefährtin und ihrem gemeinsamen einjährigen Kind zusammen. Beide Mütter verfügen über kein eigenes Einkommen. Der Mann verdient rund 1900 Euro netto. Nach derzeitigem Recht schuldet er dem siebenjährigen Kind monatlich 326 Euro, den beiden anderen Kindern je 269 Euro. Der geschiedenen Frau stehen 730 Euro im Monat zu. Das wären monatlich 1594 Euro. So viel hat der Mann aber nicht. Wird sein Selbstbehalt von 840 Euro abgezogen, stehen für den Unterhalt noch 1060 Euro zur Verfügung. Nach bisherigem Recht stehen dem siebenjährigen Kind 217, den beiden anderen je 179 Euro zu, der geschiedenen Ehefrau 485 Euro. Wird das Kindergeld noch eingerechnet, verfügt die neue Familie über ein Einkommen von 1073 Euro.

Nach dem Vorschlag von Brigitte Zypries sähe die Rechnung so aus: Die Ansprüche der drei Kinder sind genauso hoch wie bisher, sie ergeben sich aus der so genannten Düsseldorfer Tabelle, die als Maßstab für Unterhaltszahlungen herangezogen wird. Dagegen verlöre die geschiedene Ehefrau ihren Anspruch, weil sie in der Rangfolge einen Platz nach hinten rutscht. Nach Abzug des Selbstbehalts müsste der Mann also seinem siebenjährigen Kind monatlich 326 Euro, den beiden anderen Kindern je 269 Euro bezahlen. Die noch verbleibende Summe von 200 Euro für Unterhaltszwecke müssten sich die beiden Mütter teilen.

An den hohen Kosten für Unterhaltsvorschüsse, die der Bund zu einem Drittel, die Länder zu zwei Dritteln tragen, würde das neue Recht wohl nichts ändern. Im Jahr 2003 gab der Bund rund 245,2 Millionen Euro für Unterhaltsvorschüsse aus, die Länder mussten weitere 490,4 Millionen Euro aufbringen. Unterstützt wurden damit 477 415 Kinder unter 12 Jahren, für ältere Kinder werden keine Unterhaltsvorschüsse gezahlt. Rund 21 Prozent dieser Ausgaben holen sich Bund und Länder in der Regel von den zahlungsunwilligen Vätern zurück. Die Einnahmen des Bundes daraus lagen 2003 bei 51,1 Millionen Euro. Im Jahr 2002 lagen die Ausgaben des Bundes bei 226,5, die Einnahmen bei 51 Millionen Euro.

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