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Politik: Was zu beweisen ist

Die Frist läuft ab. Bis zum 31.

Die Frist läuft ab. Bis zum 31. Juli müssen die Antragsteller des Parteiverbots Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung ihre Stellungnahmen zur Kooperation mit V-Leuten in Karlsruhe vorlegen. Das Verfassungsgericht hat für Oktober einen Termin zur „Erörterung der V-Mann-Problematik“ angesetzt. Die Richter wollen wissen, ob das Gesamtbild der Partei „von Umständen geprägt ist, die ihr nicht zugerechnet werden können“. Damit ist nicht nur die Frage gemeint, ob die Partei von staatlichen Spitzeln gesteuert wird. Die Richter müssen vielmehr klären, welchen Einfluss einzelne V-Leute auf Äußerungen und Verhalten von Parteimitgliedern hatten – und natürlich die Aussagen der V-Leute selbst überprüfen. Bei den Anhaltspunkten, die die Partei verbotswürdig erscheinen lassen, ist nicht nur Quantität entscheidend, sondern vor allem Qualität. Parteiverbotsverfahren sind am ehesten mit Strafprozessen vergleichbar. Das bedeutet auch, dass sich ein Verbot nicht auf die Antragsschriften stützen kann, sondern das das Gericht selbst ermitteln muss. Ihm steht deshalb eine mühsame Beweisaufnahme bevor.neu

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