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Politik: Weggewischt

Rot-Grün stellt klar: Wer eine Putzfrau schwarz beschäftigt, soll eine hohe Geldbuße zahlen – ins Gefängnis jedoch muss er nicht

Die Panik war unbegründet: Wer sich in den vergangenen Tagen schon mit einem Bein im Gefängnis gesehen hatte, weil er zu Hause seine Putzfrau schwarz beschäftigt, kann aufatmen. Eine Haftstrafe droht auch künftig weder dem Arbeitgeber noch der Putzfrau, wohl aber eine empfindliche Geldbuße von mindestens 1500 Euro. „Die Strafandrohung von zwei Jahren Haft bezieht sich natürlich nicht auf die Putzfrau im Privathaushalt oder ihren Arbeitgeber“, stellte die Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Barbara Hendricks, am Dienstag in der „Rheinischen Post“ klar.

Mit einem neuen Gesetz will die rot-grüne Bundesregierung ab Sommer diesen Jahres die Schwarzarbeit in Deutschland stärker bekämpfen. Schätzungen zufolge hat die illegale Beschäftigung im vergangenen Jahr um rund sechs Prozent auf ein Volumen von rund 350 Milliarden Euro zugenommen, mehr als ein Siebtel des gesamten Bruttoinlandsprodukts. Dem Staat entgehen dadurch jährlich Milliardensummen an Steuereinnahmen. Das will das Finanzministerium ändern. Die verschärfte Bekämpfung der Schwarzarbeit soll rund eine Milliarde Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen pro Jahr bringen.

In schweren Fällen sollen Schwarzarbeitern und ihren Arbeitgebern künftig sogar bis zu zehn Jahre Gefängnis drohen. Das betrifft in erster Linie Unternehmen, die ihre Mitarbeiter schwarz beschäftigen. Schwarze Schafe gibt es nicht nur im Baugewerbe. Zwei neue Straftatbestände sieht Finanzminister Hans Eichel (SPD) in seinem Gesetzentwurf vor: die Hinterziehung von Sozialbeiträgen und den Leistungsmissbrauch, etwa bei Schwarzarbeitern, die gleichzeitig Stütze vom Staat beziehen.

Staatssekretärin Hendricks empfiehlt Privatpersonen, ihre Putz- oder Küchenhilfe legal anzustellen. Dafür gebe es mittlerweile viele Möglichkeiten, sagt die SPD-Politikerin. Als Beispiel nannte sie die neuen 400-Euro-Minijobs. Kochen, Putzen, Bügeln – sogar die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Eltern fällt seit vergangenem Jahr unter die neue Minijob-Regelung. Wer seine Hilfe ordnungsgemäß bei der Bundesknappschaft anmeldet, muss nur eine Pauschalsteuer von maximal 13,3 Prozent der Lohnsumme zahlen. Zehn Prozent der Ausgaben können von der Steuer abgesetzt werden, maximal 510 Euro. Potenzial gäbe es genug: Schätzungsweise bis zu drei Millionen Haushaltshilfen arbeiten in Deutschland schwarz.

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