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Politik: Wehrbeauftragter will sein Amt aufwerten

Berlin - Wenige Tage vor der offiziellen Amtsübernahme in der kommenden Woche hat der neue Wehrbeauftragte Hellmut Königshaus (FDP) eine Aufwertung des Amtes zum Verfassungsorgan gefordert. Königshaus, der die Nachfolge von Reinhold Robbe (SPD) antritt, schreibt auf seiner Seite im Internet, er wolle dessen Arbeit fortsetzen „und mich dabei auch nicht durch Hinweise auf die angeblichen Grenzen meiner Zuständigkeit behindern lassen“.

Berlin - Wenige Tage vor der offiziellen Amtsübernahme in der kommenden Woche hat der neue Wehrbeauftragte Hellmut Königshaus (FDP) eine Aufwertung des Amtes zum Verfassungsorgan gefordert. Königshaus, der die Nachfolge von Reinhold Robbe (SPD) antritt, schreibt auf seiner Seite im Internet, er wolle dessen Arbeit fortsetzen „und mich dabei auch nicht durch Hinweise auf die angeblichen Grenzen meiner Zuständigkeit behindern lassen“.

Der Wehrbeauftragte sei nicht nur, wie Grundgesetzartikel 45 festgelegt, „Hilfsorgan des Bundestages“, sondern besitze „ausdrücklich eigene Kompetenzen beim Schutz der Grundrechte“. Er sei „ deshalb nach meiner Auffassung ein Verfassungsorgan, wie dies übrigens bei der Einrichtung des Amtes auch unbestritten war“.

Der FDP-Politiker wird am Mittwoch die Ernennungsurkunde aus den Händen des Präsidenten Horst Köhler erhalten und am Tag darauf im Bundestag als Wehrbeauftragter vereidigt. In der Opposition stieß sein Vorschlag auf Kritik. „Königshaus soll sich um die Soldaten kümmern – nicht um die Theorie“, sagte der SPD-Verteidigungsexperte Johannes Kahrs der „Bild“-Zeitung. Auch die Grünen äußerten Unverständnis. „Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Wenn der Wehrbeauftragte nicht die Belange des Parlaments vertritt, wird er nicht gebraucht“, sagte der verteidigungspolitische Sprecher im Bundestag, Omid Nouripour.

Verfassungsorgane sind die im Grundgesetz vorgesehenen obersten Organe der Republik. Dazu zählen der Präsident, der Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung, die Bundesversammlung und das Bundesverfassungsgericht. mis

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