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Politik: Wehrdienst: Karlsruhe: Frauen müssen nicht zur Bundeswehr

Nach einer weiteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wehrpflicht verstößt es nicht gegen das Grundgesetz, dass nur Männer zum Dienst an der Waffe verpflichtet sind. Mit dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss hat eine Kammer des Zweiten Senats die Vorlage des Amtsgerichts Düsseldorf einstimmig für unzulässig erklärt.

Nach einer weiteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wehrpflicht verstößt es nicht gegen das Grundgesetz, dass nur Männer zum Dienst an der Waffe verpflichtet sind. Mit dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss hat eine Kammer des Zweiten Senats die Vorlage des Amtsgerichts Düsseldorf einstimmig für unzulässig erklärt.

In der Begründung, an der auch die inzwischen ausgeschiedene Gerichtspräsidentin Jutta Limbach mitwirkte, beruft sich die Kammer auf ein früheres Urteil des Gerichts. Schon vor Jahren hatte Karlsruhe entschieden, dass die ausschließlich für Männer geltende Wehrpflicht nicht gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung von Männern und Frauen verstoße. Denn im Grundgesetz sei sowohl der Gleichberechtigungsgrundsatz als auch die Wehrpflicht für Männer verankert. Das gelte auch, nachdem die Bundeswehr Frauen für den freiwilligen Dienst geöffnet worden sei. Die Gleichberechtigung habe im Grundgesetz den selben Rang wie die Wehrpflicht. Nach anerkannter Rechtsprechung gebe es keinen Vorrang der einen Grundgesetznorm vor der anderen. Deshalb könne nicht argumentiert werden, ein Grundrecht mache eine andere Verfassungsvorschrift verfassungswidrig. Das Amtsgericht Düsseldorf habe nicht dargelegt, wieso diese frühere Rechtsprechung keine Geltung mehr habe und dem Gleichberechtigungsgrundsatz nun ein höherer Rang eingeräumt werden müsse als der ausschließlich für Männer geltenden Wehrpflicht (AZ: 2 BvL 2/02).

Zum Thema Porträt: Totalverweigerer Volker Wiedersberg Stichwort: Die Wehrpflicht Internet-Panne: Gezielte Indiskretion? Umfrage: Wehrpflicht zugunsten einer Berufsarmee abschaffen? Bereits am gestrigen Mittwoch hatte der Zweite Senat die Wehrpflicht als grundgesetzkonform gebilligt und eine Vorlage des Landgerichts Potsdam für unzulässig erklärt. Dass ein weiterer Beschluss vor der Veröffentlichung steht, in dem die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer angegriffen wird, war jedoch bis Donnerstag nicht bekannt. In der kommenden Woche verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ebenfalls über die nur für Männer geltende Wehrpflicht in Deutschland. Ihm wurde von einem Verwaltungsgericht die Frage vorgelegt, ob die allein Männer treffende Wehrpflicht gegen Europarecht verstößt. Der EuGH ist an die Rechtsprechung des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts nicht gebunden. Er hat nicht die deutsche Verfassung auszulegen, sondern ausschließlich europäische Rechtsakte und Richtlinien. Es wird erwartet, dass bis zur Entscheidung des Luxemburger Gerichts noch Monate vergehen.

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