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Politik: Wenige Strafen für Neonazis in Thüringen Justiz stellte Verfahren

in den 90ern häufig ein.

Von Frank Jansen

Berlin - Kriminelle Neonazis in Thüringen mussten in den 1990er Jahren die Justiz offenbar kaum fürchten. Von 130 Verfahren gegen Mitglieder der Kameradschaft „Thüringer Heimatschutz (THS)“ haben Gerichte insgesamt 91 eingestellt, trotz teilweise gravierender Tatvorwürfe. Das geht aus einer Liste der Thüringer Polizei aus dem Jahr 2001 hervor, die dem CDU-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Clemens Binninger, vorliegt. In dem Papier mit Delikten von 1991 bis 2000 werden nur bei neun Verfahren Strafen genannt, die meisten waren gering. Binninger sprach am Donnerstag in der Sitzung des Ausschusses von einem „erschütternden Befund“. Es sei kein Wunder, dass die rechtsextreme Szene in Thüringen immer stärker wurde, „wenn sie mit so wenig Konsequenzen rechnen musste“.

Binninger verwundert zudem, dass in der Liste die dem NSU zuzurechnenden Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe fehlen. Den Thüringer Behörden waren die drei Neonazis vor deren Gang in den Untergrund 1998 als THS-Mitglieder bekannt. Außerdem wurden Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe im Jahr 2001 noch mit Haftbefehl gesucht.

Die niedrige Quote der Verurteilungen krimineller THS-Leute sei für die rechtsextreme Szene „ein gutes Signal“ gewesen, bedauerte vor dem Ausschuss der als Zeuge geladene Oberstaatsanwalt Gerd Michael Schultz aus Gera. Dies habe ihn „nicht zufriedengestellt“. Frank Jansen

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