zum Hauptinhalt
Immer weniger Bürger wenden sich mit Petitionen an den Bundestag.

© Paul Zinken/dpa

Weniger Petitionen: Parlament nicht immer erste Adresse

Immer weniger Bürger wenden sich mit Petitionen an den Bundestag - auch wegen der privaten Konkurrenz. Doch bei einem Thema nahmen die Anliegen zu.

"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden." So steht es in Artikel 17 des Grundgesetzes.

Dieser Verfassungsgrundsatz räumt den Bürgern die Möglichkeit ein, sich mit ihren Anliegen oder Problemen direkt an den Deutschen Bundestag zu wenden, genauer gesagt: an den Petitionsausschuss des Parlaments. Im Idealfall kann der Ausschuss dann das Problem lösen, zumindest aber an die zuständige Stelle etwa in einem Ministerium oder an ein Bundesland weiterleiten. Neben Wahlen ist das Petitionsrecht für Bürger ein wichtiges Instrument zur Teilhabe und Mitbestimmung am politischen Prozess – so zumindest die Theorie.

So wenige Petitionen wie seit fast 30 Jahren nicht

Denn in der Praxis zeigt sich, dass immer weniger Bürger vom Petitionsrecht Gebrauch machen. Zu diesem Schluss kommt der Petitionsausschuss in seinem aktuellen Jahresbericht, der am Dienstag in Berlin dem Bundestagspräsidenten übergeben und der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Demnach ist die Zahl der neu eingereichten Petitionen im vergangenen Jahr mit 13.137 auf einen historischen Tiefstand gefallen – der niedrigste Wert seit fast 30 Jahren.

So wenige Petitionen erreichten den Bundestag zuletzt, als dieser noch in Bonn zu Hause war: Im Jahr 1987 war das, als die Zahl bei knapp 11.000 gelegen hat. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl 2015 um mehr als 2.000 Petitionen gesunken. Zum Vergleich: Die meisten Bürgeranliegen wurden in den Jahren 1992 (23.960) und 2005 (22.144) eingereicht.

Die Ausschussmitglieder sehen für den Trend mehrere Gründe. Eine mögliche Erklärung sei, so schreiben die Parlamentarier in dem Bericht, "dass viele Anlässe für Klagen oder Verbesserungen aus zurückliegenden Jahren nicht mehr bestehen". Auch in der höheren Transparenz der Behörden sehen die Abgeordneten einen Ursache: So könne es sein, dass es weniger Petitionen mit gleichen oder ähnlichen Anliegen gebe, da es für die Bürger im Internet einfacher sei, gemeinsame Interessen festzustellen und sich zusammenzuschließen.

Konkurrenz durch private Plattformen

Die Ausschussvorsitzende Kersten Steinke (Die Linke) machte jedoch deutlich, dass die rückläufigen Petitionszahlen nicht zuletzt auch auf den Wettbewerb mit privaten Anbietern zurückzuführen seien: "Eine Begründung ist sicherlich der Konkurrenzstatus zu anderen Online-Plattformen", sagte die Linken-Politikerin. Tatsächlich erfahren in Zeiten von Facebook, Twitter und Co. private Plattformen wie change.org viel Resonanz. Die Unterschrift unter eine Petition ist hier eine Sache von nur wenigen Klicks. Dadurch könnte der eine oder andere darauf verzichten, eine eigene Petition einzureichen.

Dabei sind auch Petitionen an den Bundestag schon längst auf elektronischem Wege möglich: Etwa jedes dritte Anliegen hat die Parlamentarier im letzten Jahr auf diese Weise erreicht. Künftig soll der digitale Zweig weiter ausgebaut werden.

Steinkes Ausschusskollege aus der Unionsfraktion, Günter Baumann, war derweil bemüht, in Sachen Petitionen das Alleinstellungsmerkmal des Petitionsausschusses zu betonen: "Wir sind das Original", sagte der CDU-Politiker. Nur über den Petitionsausschuss bestehe eine direkte Verbindung zum Parlament. Allein die Bitten und Beschwerden an den Bundestag garantierten eine gründliche Bearbeitung. Auch Stefan Schwartze von der SPD sieht die privaten Plattformen kritisch: "Die Anliegen erreichen den Gesetzgeber nicht und verschwinden in der unendlichen Weite des Internets", so der Obmann der Sozialdemokraten.

Völlig verteufeln, so ließen die Ausschussmitglieder durchklingen, wollen sie die privaten Plattformen aber auch nicht. Es gebe streckenweise eine Zusammenarbeit zwischen Parlament und Privatanbietern, so Steinke. Konkret heißt das: Unter den gut 13.000 eingereichten Petitionen befinden sich auch welche, die zwar über private Anbieter laufen, aber letztlich trotzdem im Petitionsausschuss des Parlaments landen. In diesen Fällen gehen Bundestag und Private Hand in Hand.

Die meisten Petitionen betreffen persönliche Anliegen - und Top-Themen wie die Flüchtlingspolitik

Den Großteil der Ausschussarbeit macht dabei die Bearbeitung von persönlichen Bitten und Beschwerden aus, etwa die Klage um eine falsch berechnete Rente oder ein nicht finanzierter Rollstuhl. Genauso wie im Vorjahr, richteten sich die meisten Petitionen 2015 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, auf den Plätzen zwei und drei landeten die Ressorts für Inneres und Gesundheit.

Auffallend ist dabei, wie sich die Schlagzeilen des vergangenen Jahres auch in der Ausschussarbeit niederschlugen: "Wir hatten doppelt so viele Petitionen zur Flüchtlingsproblematik wie im Vorjahr", sagte Linken-Politikerin Steinke. Sie führt das darauf zurück, dass in der ersten Jahreshälfte viele Bürger die vielen Schiffsunglücke im Mittelmeer bewegt hätten.

Auch der rasante Anstieg der Flüchtlingszahlen im Herbst habe sich in den Petitionen niedergeschlagen, ergänzt Ausschussvorsitzende Steinke: "Hier erreichten uns vor allem Anliegen zu den Themen Abschiebung und Verschärfung des Asylrechts." Es ist denn auch das Bundesinnenministerium, das - entgegen dem Trend der rückläufigen Petitionszahl im vergangenen Jahr - mehr Bürgeranliegen bearbeiten muss als bisher.

Daniel Godeck

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false