Politik : Weniger Provision für Versicherungsvertreter Koalition deckelt Zahlung bei Neuabschlüssen –

16.10.2011 17:30 UhrVon Rainer Woratschka

weil hohe Prämien die Beiträge nach oben treiben

Berlin - Die Koalition will den privaten Kranken- und Lebensversicherern überhöhte Provisionszahlungen für Neuabschlüsse verbieten. Außerdem sollen die Versicherungsvertreter bei Vertragskündigungen in den ersten fünf Jahren nach dem Abschluss künftig einen Teil ihrer bereits kassierten Provision wieder zurückzahlen müssen.

Einem Gesetzesänderungsantrag zufolge, der dem Tagesspiegel vorliegt und über den die Finanzpolitiker von Union und FDP an diesem Montag beraten, sollen die Zahlungen für Neukunden auf drei Prozent der Bruttobeitragssumme begrenzt werden – das entspräche einer durchschnittlichen Abschlussprovision von neun Monatsbeiträgen.

In der privaten Krankenversicherung sind Provisionszahlungen von 12 bis 18 Monatsbeiträgen inzwischen keine Seltenheit. Und die sogenannte Stornofrist, nach der neue Provisionszahlungen möglich sind, liegt bisher bei nur zwei Jahren. Danach kann jeder Versicherungsmakler seinem Kunden eine neue Krankenvollversicherung empfehlen und dafür eine weitere Provision kassieren – für die letztlich die Versicherten mit ihren Beiträgen aufzukommen haben. Mit der Erhöhung auf fünf Jahre, so heißt es in dem Entwurf, wolle man „verhindern, dass ein Versicherungsvermittler einen Anreiz erhält, Kunden in den ersten Jahren eines Versicherungsverhältnisses den Wechsel zu einer anderen Versicherung zu empfehlen, allein um dadurch zusätzliche Provisionen zu erzielen“.

Experten machen die immer höher werdenden Provisionszahlungen für die teils exorbitanten Beitragssteigerungen der privaten Krankenversicherung mitverantwortlich. „Wir wollen die Auswüchse begrenzen“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), dem Tagesspiegel. Bei zu hohen Provisionen stünden „nicht mehr die eigentlichen Interessen des Kunden im Mittelpunkt“.

Der Eingriff geschieht jedoch nicht allein aus politischer Einsicht heraus, der Ruf nach dem Gesetzgeber kommt aus der Branche selber. So beklagte DKV-Chef Clemens Muth im Frühjahr gegenüber dem Tagesspiegel einen „exzessiv gewordenen Provisionswettlauf“. Und der Vorsitzende des PKV-Verbands, Reinhold Schulte, räumte offen ein, das Problem überhöhter Provisionen ohne den Gesetzgeber nicht in den Griff zu bekommen. Mit eigenen Vorgaben würde man in Kollision mit dem Kartellrecht geraten, hieß es.

Es sei „gut und zu begrüßen, dass der Gesetzgeber tätig wird“, sagte PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach. Bei den Provisionen habe es Übertreibungen gegeben, und auch nicht jeder Versicherungswechsel sei im Interesse des Kunden gewesen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, der rund 40 000 Makler vertritt, lehnt dagegen eine gesetzliche Vorgabe vehement ab. Damit schüre man „Misstrauen gegen einen ganzen Berufsstand“, lautet die Begründung.

Nach Angaben aus PKV-Kreisen verschlingen die Provisionszahlungen für die Vermittler inzwischen einen guten Teil der jährlichen Abschlusskosten von rund 2,7 Milliarden Euro. Zu den Höchstzahlern gehören Umfragen aus der Branche zufolge die Hallesche Krankenversicherung und die Barmenia.

Dem Vernehmen nach wird die Gesetzesänderung von beiden Koalitionspartnern getragen, man rechne nicht mit Widerständen. Ursprünglich hatte die FDP die Lebensversicherer bei der Deckelung der Provisionszahlungen außen vor lassen wollen. Die Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes soll zum April nächsten Jahres in Kraft treten.

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