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Politik: Wer belästigt, soll ins Gefängnis

Länderkammer will Stalking hart bestrafen – es drohen bis zu zehn Jahre Haft

Berlin - Wer Opfer hartnäckiger und dauerhafter Verfolgung ist – des so genannten Stalkings –, kann künftig auf mehr Schutz hoffen: Der Bundesrat brachte am Freitag in Berlin auf Antrag Baden-Württembergs erneut einen Entwurf für ein Stalking-Bekämpfungsgesetz ein. Die Länderkammer hatte schon im vorigen März einen Versuch gestartet, war jedoch an der rot-grünen Regierung gescheitert, die zwar ebenfalls Handlungsbedarf sah, aber die von der Ländermehrheit gewünschten harten Strafen ablehnte. Wegen der Bundestagswahl kam das Gesetzgebungsverfahren dann nicht mehr voran. Nun aber scheint die Blockade zwischen Bund und Ländern sich aufzulösen: Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur soll jetzt eine gemeinsame Arbeitsgruppe möglichst rasch einen Vorschlag entwickeln.

Der am Freitag vom Bundesrat beschlossene Entwurf sieht vor, einen Straftatbestand der schweren Belästigung einzuführen. Danach kann bestraft werden, „wer unbefugt einen anderen Menschen nachhaltig belästigt, so dass dieser in seiner Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigt wird“, wie es in der Begründung heißt. Darunter fällt etwa, wenn ein Täter einer anderen Person hartnäckig nachstellt oder sie andauernd zum Beispiel per Telefon oder SMS belästigt. Psychoterror ist ebenfalls eine Form von Stalking. Auch wer einen anderen Menschen, dessen Angehörige oder ihm nahe stehende Personen bedroht, muss mit Folgen rechnen. Die Freiheitsstrafe bei Stalking kann nach dem Entwurf bis zu drei Jahren betragen, soll also in etwa so hart bestraft werden wie Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung. Wer durch Stalking die Gesundheit seines Opfers schädigt, es schwer misshandelt oder gar zu seinem Tod beiträgt, kann zehn Jahre hinter Gitter geschickt werden. Der Bundesratsvorstoß sieht zudem eine so genannte Deeskalationshaft vor, die in besonders gefährlichen Fällen des Stalking angewendet werden soll. Vor allem dieses Mittel gegen mögliche Wiederholungstäter war bislang beim Bund auf Ablehnung gestoßen.

Stalking geht auf das englische Wort „stalk“ zurück, das Heranpirschen bedeutet. Gemeint ist die fortgesetzte Belästigung in direkter oder indirekter Form. Das Phänomen ist nicht neu, wurde aber erst in den letzten Jahren zunehmend auch als kriminelle Handlung erachtet. Schlagzeilen machte Stalking bei Prominenten wie der Sängerin Madonna oder der Tennisspielerin Steffi Graf. Aber auch Normalbürger sind Opfer von Stalking. Nach US-Studien sind Frauen häufiger betroffen als Männer.

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