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Politik: Wer darf jobben?

dürfen nach dem Bundesministergesetz neben ihrem Amt „kein Gewerbe und keinen Beruf“ ausüben und sollen noch nicht einmal „ein öffentliches Ehrenamt bekleiden“. Bundestagsabgeordnete dagegen können einen Beruf ausüben, Firmenvorständen und sonstigen Gremien angehören oder Beraterverträge abschließen, solange diese Tätigkeiten dem Bundestagspräsidenten mitgeteilt werden.

dürfen nach dem Bundesministergesetz neben ihrem Amt „kein Gewerbe und keinen Beruf“ ausüben und sollen noch nicht einmal „ein öffentliches Ehrenamt bekleiden“. Bundestagsabgeordnete dagegen können einen Beruf ausüben, Firmenvorständen und sonstigen Gremien angehören oder Beraterverträge abschließen, solange diese Tätigkeiten dem Bundestagspräsidenten mitgeteilt werden. Dabei erzielte Einkünfte über 3000 Euro im Monat sind anzugeben. Wegen des Steuergeheimnisses ist der Bundestagspräsident allerdings zu Stillschweigen verpflichtet. Tsp

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