zum Hauptinhalt

Politik: Wer darf wann, wie sterben? Selbsthilfeorganisation fordert Gesetzesreform

Berlin - Vieles in der aktuellen Debatte um Sterbehilfe und die Hilfe bei Selbstmord handelt von Lücken und Gesetzeslücken. Die niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) will die geschäftsmäßige Vermittlung von Sterbehilfe unter Strafe stellen.

Berlin - Vieles in der aktuellen Debatte um Sterbehilfe und die Hilfe bei Selbstmord handelt von Lücken und Gesetzeslücken. Die niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) will die geschäftsmäßige Vermittlung von Sterbehilfe unter Strafe stellen. Die bisherige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat – erfolglos – versucht, die Patientenverfügung (siehe Kasten) rechtlich zu verankern. Und die bisherige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will nun mit einem 250-Millionen-Euro-Programm die Lücke der Sterbebegleitung und Schmerztherapie schließen. Ein Gutes findet an der verwirrenden Diskussion die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS): „Wir brauchen eine gesellschaftliche Diskussion über Sterbehilfe“, sagt deren Sprecherin Susanne Dehmel. Sie plädiert für eine rechtliche Regelung aller Formen der Sterbehilfe und der Durchsetzung des Patientenwillens.

Denn in Deutschland ist die Sterbehilfe nicht explizit Gegenstand gesetzlicher Regelungen. In einem konkreten Fall wird jeweils geprüft, ob die Paragrafen über Mord, Totschlag oder besonders Tötung auf Verlangen des Strafgesetzbuches zur Anwendung kommen. Da Selbstmord kein Straftatbestand ist, kann auch die Beihilfe dazu nicht bestraft werden. Daran rüttelt nun Niedersachsen. Auch die unterlassene Hilfeleistung kann im Zweifelsfall herangezogen werden.

Die Gegner der aktiven Sterbehilfe, also der aktiven Beschleunigung des Todes (im Gegensatz zur passiven Sterbehilfe, bei der „nur“ auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet wird) warnen davor, dassErstere eine „Erlaubnis zu töten“ wäre und zudem Missbrauch ermöglichen würde. Auch stelle sich in jedem Einzelfall wieder die Frage nach der Authentizität des Sterbeverlangens. Die DGHS dagegen setzte sich auch für die aktive direkte Sterbehilfe „als Ultima Ratio“ ein. „Es gibt Fälle, wo auch mit einer guten Schmerztherapie das Leiden nicht ausreichend bekämpft werden kann“, begründet Dehmel die Haltung. Man halte es nicht für vertretbar, „dass Menschen gezwungen sind, von Hochhäusern zu springen“, um ihren Sterbeprozess abzukürzen. Eine Möglichkeit der rechtlichen Veränderungen sieht die DGHS bei der unterlassenen Hilfeleistung, eine weitere bei der so genannten Garantenpflicht, die für Ärzte und nahe stehende Personen gilt. Denkbar wäre aus Sicht der DGHS mit Blick auf die – ihrer Meinung nach – eine Sterbehilfe blockierenden Ärzte, das Betäubungsmittelgesetz zu liberalisieren.

Zur Startseite