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Politik: Wer die Musik bestellt, der zahlt

Volksentscheid in Bayern entlastet die Finanzen der Kommunen

Die Zeiten, da die Landesregierung Aufgaben nach Belieben an die Kommunen delegieren konnte, gehören in Bayern bald der Vergangenheit an. Die Wähler beschlossen am Sonntag mit einer Mehrheit von 88,3 Prozent, dass der Freistaat ab 1. Januar 2004 bei der Übertragung zusätzlicher Aufgaben an die Kommunen zugleich das nötige Geld dafür bereitstellen muss. Mit dem Volksentscheid erfüllten Bayerns Wähler eine alte Forderung der kommunalen Spitzenverbände: die Anwendung des strikten Konnexitätsprinzips. Die Regel, dass bei der Erfüllung zusätzlicher Aufgaben diejenige Körperschaft zahlt, „die die Musik bestellt hat“, ist andernorts längst umgesetzt worden. Lediglich Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Niedersachsen lassen sich mit der Aufnahme einer entsprechenden Selbstverpflichtung in die Landesverfassung noch etwas Zeit. Die scheint aber zumindest in Hannover ebenfalls bald abgelaufen. Das Papier einer Arbeitsgruppe aus Vertretern von Regierung und zweier Ministerien werde derzeit in der Staatskanzlei von Regierungschef Christian Wulff (CDU) ausgewertet, hieß es im Innenministerium in Hannover.

In einem zweiten Volksentscheid votierten Bayerns Wähler ebenfalls mit klarer Mehrheit. 85,1 Prozent stimmten dafür, dass bei Landtagswahlen zwischen Lindau und Aschaffenburg künftig auch 18-Jährige als Kandidaten antreten dürfen. Bisher lag die Altersgrenze bei 21 Jahren.

Robert Jaquet

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