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Politik: Wer Gentechnik sät, muss dafür haften

Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Regelung des Anbaus veränderter Pflanzensorten vor / Kritik von Bauernverbänden

Berlin (asi/deh). Die Bundesregierung hat sich auf ein GentechnikGesetz verständigt, das noch im Februar von Kabinett verabschiedet und bis zum Sommer in Kraft treten soll. Das Gesetz soll den rechtlichen Rahmen für den Anbau und die Verarbeitung von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland bieten. Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) sagte am Montag in Berlin, die Verbraucher hätten mit diesem Gesetz „erstmals überhaupt die Chance einer Entscheidung“ darüber, ob sie genveränderte Lebensmittel kaufen wollen oder nicht.

Im Kern geht es darum, unter welchen Bedingungen Landwirte gentechnisch veränderte Futtermittel und Pflanzen anbauen können. So wird den Landwirten vorgeschrieben, dass sie genveränderte Pflanzensorten nur einsetzen dürfen, wenn sie beim Anbau und der Verarbeitung eine „gute fachliche Praxis“ nachweisen können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Felder, auf denen gentechnisch veränderter Raps angebaut wird, durch entsprechend hohe Hecken oder Abstandsflächen von Feldern getrennt werden, auf denen gentechfreier Raps angebaut wird.

Konventionell produzierende Landwirte und Ökobauern erhalten erstmalig auch einen Haftungsanspruch. Der soll dann eintreten, wenn ihre Produkte – etwa durch Pollenflug oder Verunreinigungen in der Herstellungskette – gentechnisch verändert werden. Die dafür verantwortlichen Landwirte oder Forschungseinrichtungen sollen immer dann haften müssen, wenn die betroffenen Bauern nachweisen können, dass sie ihre eigenen, verunreinigten Produkte nicht mehr als gentechfrei oder ökologisch vermarkten können. Aus einem Standortregister können Landwirte in Zukunft Informationen darüber erhalten, welche gentechnisch veränderten Pflanzen in ihrer Umgebung angebaut werden. Ab welchen Schwellenwerten in Zukunft Saatgut als gentechnisch verändert gilt, wird die EU-Kommission noch in diesem Jahr festlegen. Künast mahnte Brüssel, diese Schwellenwerte nicht zu hoch anzusetzen.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte, dass Künast eine „verschuldensunabhängige Haftung“ einführen wolle. „Das bedeutet, dass es gar keinen Anbau von genveränderten Sorten geben wird“, sagte DBV- Sprecherin Anni Neu dem Tagesspiegel. „Der Bauernverband kann jedenfalls niemandem zum Anbau raten.“ Neu wiederholte die Forderung, eine „gute fachliche Praxis“ erst dann zu definieren, wenn es „einen kontrollierten Probeanbau gegeben hat“. Dagegen hält Thomas Dosch vom ökologischen Landbauverband Bioland die Haftungsregelung für „absolut unzureichend“. Das Nachweisverfahren für einen geschädigten Bauern sei zu kompliziert, es dauere zu lange, bis er nach einem Zivilprozess auch entschädigt werden könnte.

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