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Politik: Wer lügt, geht hinter Gitter

Bei Verstößen gegen Parteispenden-Vorschriften wird künftig ein großer Personenkreis mit Strafe bedroht. Auf eine entsprechende Neufassung des Parteienrechts haben sich die Experten der Parteien am späten Montagabend geeinigt.

Von Robert Birnbaum

Bei Verstößen gegen Parteispenden-Vorschriften wird künftig ein großer Personenkreis mit Strafe bedroht. Auf eine entsprechende Neufassung des Parteienrechts haben sich die Experten der Parteien am späten Montagabend geeinigt. Der neue Strafparagraf 31d sieht Haft bis zu drei Jahren oder Geldstrafe nicht nur für Schatzmeister und andere hohe Parteifunktionäre sowie Prüfer vor, die vorsätzlich gegen die Rechenschaftspflicht verstoßen. Die Strafandrohung gilt vielmehr für jeden, der einen falschen Rechenschaftsbericht "bewirkt". Ausdrücklich strafbar ist künftig auch das Stückeln von Großspenden in nicht anzeigepflichtige Kleinsummen. Der Bundestag soll das Gesetz am Freitag verabschieden.

Damit ziehen die Parteien die Konsequenzen aus den jüngsten Spendenskandalen von CDU und SPD. So werden die Vorschriften für die Annahme und Veröffentlichung von Spenden verschärft und präzisiert. Barspenden sollen nur noch bis zu 1000 Euro erlaubt sein. Die Grenze von 10 000 Euro, oberhalb derer die Namen von Spendern veröffentlicht werden müssen, verändert sich nicht wesentlich gegenüber dem bisherigen Recht. Sie gilt aber nun auch für Erbschaften und andere "sonstige Einnahmen". Großspenden über 50 000 Euro müssen die Parteien sofort dem Bundestagspräsidenten melden, der sie umgehend veröffentlicht.

Neu aufgenommen wird eine klare Rechenschaftspflicht für Vermögen und Immobilienbesitz der Parteien. Solche Vermögen werden künftig von externen Prüfern bewertet und mit Einnahmen und Ausgaben ausgewiesen. Saldierung ist nicht mehr erlaubt. Wer Vermögen verschweigt, muss zur Strafe zehn Prozent davon abgeben.

Verantwortlich für einen korrekten Rechenschaftsbericht sind künftig nicht nur die Schatzmeister, sondern ausdrücklich die Parteichefs und der gesamte Vorstand. Klargestellt wird auch, dass nur ein inhaltlich richtiger Rechenschaftsbericht der Partei das Recht auf staatliche Zuschüsse sichert.

Bisher war unklar, ob nicht allein die Abgabe eines Berichts ausreicht, egal ob er stimmt oder nicht. Dafür bekommen Parteien das Recht, ihre Berichte selbst zu korrigieren, ohne Sanktionszahlungen für falsche Berichte fürchten zu müssen. Dies gilt nur, wenn die Partei den Fehler selbst aufdeckt. Der Bundestagspräsident erhält das Recht, in Zweifelsfällen die Rechnungslegung einer Partei durch externe Sachverständige zu überprüfen.

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