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Politik: Wer macht was - die aktuelle Führungsstruktur der Partei

Bundesvorstandssprecher: Die beiden Sprecher nehmen die Position ein, die bei anderen Parteien der Vorsitzende innehat. Mindestens auf einen der beiden Posten muss eine Frau gewählt werden, die Wahl von zwei Frauen ist möglich.

Bundesvorstandssprecher: Die beiden Sprecher nehmen die Position ein, die bei anderen Parteien der Vorsitzende innehat. Mindestens auf einen der beiden Posten muss eine Frau gewählt werden, die Wahl von zwei Frauen ist möglich. In der Regel wird zudem der Proporz zwischen Realos und Parteilinken und zwischen Ost und West berücksichtigt.

Politischer Geschäftsführer: Er ist für die Organisation des politischen Tagesgeschäfts, aber auch für langfristige Planung zuständig. Einen Generalsekretär, wie bei CDU, CSU und FDP und demnächst auch bei der SPD, gibt es bislang nicht.

Bundesvorstand: Neben den Sprechern und dem politischen Geschäftsführer gehören dem Führungsgremium der Partei der Bundesschatzmeister und die frauenpolitische Sprecherin an

Trennung von Amt und Mandat: Bundesvorstandsmitglieder dürfen nicht im Bundestag, in der Bundesregierung, im Landtag, in einer Landesregierung, im EU-Parlament oder der EU-Kommission sein.

Länderrat: Er ist das höchste beschlussfassende Gremium zwischen den Parteitagen. Ihm gehören die Mitglieder des Parteirats sowie aus den Ländern ein Delegierter für jeweils tausend Parteimitglieder an, mindestens aber zwei pro Landesverband; außerdem zwei Mitglieder des Grün-Alternativen Jugendbündnisses und je ein Sprecher der Fachbereiche.

Frauenquote: Alle Bundesorgane der Partei sind zu mindestens 50 Prozent mit Frauen zu besetzen. Auf Wahllisten stehen den Frauen alle ungeraden Plätze zu.

Bundesversammlung: Die Parteitage der Grünen sind wie bei allen Parteien höchstes Beschlussorgan. Die Bundesversammlung wählt auch die Mitglieder von Vorstand und Parteirat.

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