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Politik: Wer unterstützte Pfahls auf seiner Flucht?

Staatsanwaltschaft weist Bericht über angebliche BND-Helfer zurück / Sicherheitskreise: Längerer Aufenthalt in Frankreich

Augsburg/Paris Die Staatsanwaltschaft am Landgericht Augsburg hat einen Bericht der „Berliner Zeitung“ über die angebliche Hilfe ehemaliger BND- Mitarbeiter bei der Flucht des Ex-Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls zurückgewiesen. Der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz sagte am Donnerstag, der entsprechende Bericht stimme weder mit dem Erkenntnisstand der Augsburger Staatsanwaltschaft noch mit dem Wissen des Bundeskriminalamtes (BKA) überein. „Diese Behauptungen sind für mich nicht nachvollziehbar“, sagte Nemetz.

Die Zeitung hatte unter Berufung auf deutsche Ermittlungsbehörden berichtet, ein kleines bayerisches Sicherheitsunternehmen, das unter anderem die „Begleitung von Personen im Ausland“ anbiete, habe sich bei der Betreuung von Pfahls während der Flucht hervorgetan. Es habe den CSU-Politiker zweimal vor einer bevorstehenden Festnahme durch Zielfahnder bewahrt. Dabei habe sich die Firma auf vertrauliche Informationen aus dem BKA gestützt.

Dazu sagte Nemetz: „Wir standen in den letzten fünf Jahren während der Flucht von Pfahls weder unmittelbar noch mittelbar vor einer Festnahme.“ Die erwähnte Sicherheitsfirma sei ihm nicht bekannt. „Ich habe absolutes Vertrauen in die Zielfahndung und habe mit ihr fünf Jahre zusammengearbeitet, da weiß ich, was ich sage“, wies Nemetz die Zeitungsangaben zurück.

Der Augsburger Oberstaatsanwalt zeigte sich optimistisch, dass Pfahls nach seiner Zustimmung zu einer sofortigen Auslieferung bald nach Deutschland überstellt wird. Auf die Verfahrensweise der französischen Justiz hätten die deutschen Behörden aber keinen Einfluss: „Ich bin überzeugt, dass die französischen Behörden nach dem dortigen Recht verfahren und Pfahls ausweisen werden, so schnell, wie sie das tun können.“ Pfahls war vor gut zwei Wochen in Paris festgenommen worden. Durch eine Erklärung seines Verteidigers an das Landgericht Augsburg hatte er am Mittwoch seiner sofortigen Auslieferung nach Deutschland in einem beschleunigten Verfahren zugestimmt.

Ein Sprecher des Pariser Gerichts bekräftigte dagegen, ein solches Verfahren sei nicht anwendbar. Frankreich habe die EU-Übereinkunft von 1995 zum vereinfachten Auslieferungsverfahren noch nicht ratifiziert und Deutschland den europäischen Haftbefehl noch nicht in seine Rechtsgesetzgebung aufgenommen. Das „klassische Verfahren“ könne viel Zeit beanspruchen, hieß es.

Pfahls sitzt derzeit in Paris in Auslieferungshaft. Ihm wird vorgeworfen, 1991 beim Verkauf von Spürpanzern an Saudi-Arabien 3,8 Millionen Mark (1,94 Millionen Euro) kassiert zu haben. Deshalb soll er wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung in Augsburg zur Verantwortung gezogen werden.

Wie der Tagesspiegel erfuhr, nehmen deutsche Sicherheitskreise an, dass Pfahls sich während seiner Flucht tatsächlich lange in Frankreich aufgehalten hat. Dies werfe „ganz andere, weiter reichende Fragen“ auf als die nach etwaigen Hilfestellungen eines Sicherheitsdienstes, pensionierter Geheimdienstler oder jene nach der Rolle des mit Pfahls befreundeten deutschen Geschäftsmanns Dieter Holzer. psi/dpa/ddp

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