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Politik: Wer vom Elterngeld profitiert – und wer nicht

Berlin - Der Staat will mit dem Elterngeld dafür sorgen, dass Eltern im Jahr nach der Geburt eines Kindes keine deutlichen Einkommensverluste hinnehmen müssen – auch wenn Vater oder Mutter für die Kindererziehung zu Hause bleiben. Wer zeitweise aus dem Beruf aussteigt, erhält zwei Drittel des vorherigen Nettoeinkommens als Lohnersatzleistung.

Berlin - Der Staat will mit dem Elterngeld dafür sorgen, dass Eltern im Jahr nach der Geburt eines Kindes keine deutlichen Einkommensverluste hinnehmen müssen – auch wenn Vater oder Mutter für die Kindererziehung zu Hause bleiben. Wer zeitweise aus dem Beruf aussteigt, erhält zwei Drittel des vorherigen Nettoeinkommens als Lohnersatzleistung. Die Unterstützung ist nach oben gedeckelt: Maximal gibt es 1800 Euro im Monat. Um den vollen Betrag ausschöpfen zu können, ist ein Nettoeinkommen von 2700 Euro erforderlich. Die neue Familienleistung gibt es auch dann, wenn der betreuende Vater oder die Mutter maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Die Durchschnittsverdienerin: Eine Architektin mit einem Nettoeinkommen von 2000 Euro bekommt eine Tochter und bleibt für ein halbes Jahr zu Hause. Die Mutter bekommt 67 Prozent ihres vorherigen Einkommens ersetzt, also 1340 Euro im Monat. Ein halbes Jahr nach der Geburt arbeitet sie 20 Stunden pro Woche und verdient 1000 Euro netto. Der Staat zahlt ihr 670 Euro Elterngeld. Als Verdienstausfall werden nämlich die 1000 Euro zugrunde gelegt, die der Architektin im Vergleich zur Zeit vor der Geburt fehlen (2000 Euro minus 1000 Euro) – 67 Prozent sind 670 Euro.

Der Gutverdiener: Eine Anwalt mit netto 4000 Euro im Monat steigt für ein halbes Jahr aus dem Beruf aus und erhält den Höchstbetrag von 1800 Euro. Danach verdient er in Teilzeit 2000 Euro. Für die Zeit vor der Geburt kann er maximal 2700 Euro netto ansetzen. Für die Berechnung des Elterngeldes werden also nicht die 2000 Euro Differenz zwischen früherem und jetzigem Einkommen herangezogen. Der zu berücksichtigende Verdienstausfall liegt für den Anwalt bei 700 Euro (2700 minus 2000 Euro), das Elterngeld beträgt 469 Euro. Hat der Vater in Teilzeit ein Gehalt von 3000 Euro, wäre der anzusetzende Verdienstausfall sogar negativ (2700 minus 3000 Euro). In diesem Fall gibt es den Sockelbetrag von 300 Euro.

Der Geringverdiener: Wer weniger als 1000 Euro im Monat verdient, bekommt mit dem Elterngeld bis zu 100 Prozent des Einkommens ersetzt. Die alleinerziehende Friseurin, die vor der Geburt ihres Sohnes 900 Euro netto verdient hat, bekommt 72 Prozent ersetzt – also 648 Euro. Die Formel lautet: Für jede zwei Euro unterhalb der 1000 Euro-Grenze steigt die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkte. Wer 340 Euro im Monat netto verdient hat, bekommt genau diesen Betrag als Elterngeld.

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