Wer, wie, wann? : Bundesregierung soll Gesetz zu religiöser Beschneidung ausarbeiten
24.07.2012 08:49 UhrEs könnte ähnlich wie beim Schwangerschaftsabbruch zu einer paradoxen Situation kommen, warnen Juristen.
Bei einer Tagung von jüdischen und muslimischen Experten, Medizinern und Rechtswissenschaftlern am Montag in Heidelberg bezweifelte keiner der Teilnehmer, dass es zu einer gesetzlichen Regelung kommen wird – trotz mancher Kritik auch aus dem Bundestag. Der Münsteraner Jurist Bijan Fateh-Moghadam kritisierte das Kölner Urteil als Ergebnis „verfassungsblinder und schlechter Jurisprudenz“, hinter dem nur die Minderheitenmeinung einer Handvoll Strafrechtler stehe. Aus seiner Sicht bedarf es keiner Festschreibung eines Sonderrechts für Angehörige religiöser Minderheiten. Vielmehr sei die Entscheidung der Eltern über eine Beschneidung schon jetzt eindeutig durch das Sorgerecht gedeckt. Ähnlich argumentiert der Freiburger Strafrechtler Edward Schramm. Beide Juristen warnten vor einer Situation wie beim Schwangerschaftsabbruch, der in bestimmten Fällen zwar als straffrei, aber grundsätzlich als nicht rechtsmäßig gilt.
Der Erlanger Politologe und UN-Sonderberichterstatter über Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Heiner Bielefeldt, sprach von einer „teils antisemitisch geprägten Ausgrenzungsdebatte im Namen liberaler Werte“ und warnte davor, die grundgesetzlich verankerte Religionsfreiheit zurückzustutzen. Jüdische Vertreter versicherten, dass auch noch so großer öffentlicher Druck in den Gemeinden nicht dazu führen werde, den Beschneidungsritus infrage zu stellen. Vielmehr seien Orthodoxe und Liberale durch die Debatte „enger zusammengerückt“, so die Berliner Rabbinerin Gesa Ederberg. (mit KNA)















