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Politik: Westerwelle außen vor

Gericht: Kein Recht auf Teilnahme an TV-Duell Schröder-Stoiber

Münster (dpa). FDP-Chef Guido Westerwelle darf am 8. September nicht am öffentlich-rechtlichen Fernsehduell zwischen Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) und Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) teilnehmen. Das hat der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster am Donnerstag in letzter Instanz entschieden. Westerwelle war bereits vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Der FDP-Vorsitzende kündigte auf seiner Wahlkampftour an, nun vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen zu wollen.

„Ich finde, es verstößt gegen das Gebot von Fairness und Chancengleichheit, wenn man den Millionen Wählern vor der Bundestagswahl die Chance nimmt, die liberalen Argumente zu hören“, sagte Westerwelle. „Deswegen gehen wir zum Bundesverfassungsgericht.“ Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Münster hatte zuvor den Instanzenweg als beendet bezeichnet. Die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe sei eine „theoretische Möglichkeit“.

Nach Lage der Dinge habe Westerwelle keine realistische Chance, in der nächsten Legislaturperiode das Amt des Bundeskanzlers zu übernehmen, teilte das Gericht zur Begründung mit. Das von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu beachtende Gebot der Chancengleichheit für Parteien werde mit dem Ausschluss Westerwelles nicht verletzt. Das gelte, obwohl dem erstmals vor einer Wahl stattfindenden Duell wahlwerbende Wirkung zukomme, teilte das Oberverwaltungsgericht weiter mit. Es sei davon auszugehen, dass entsprechend demokratischer Gepflogenheiten die stärkste Regierungspartei im Bundestag den Bundeskanzler stellen werde. Dies werde nicht die FDP sein, die in der Gesamtbetrachtung der Wahlberichterstattung bei ARD und ZDF angemessen und entsprechend ihrer Größe und Bedeutung berücksichtigt sei.

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