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Politik: Wettbewerbsschranken für den Elektronischen Handel sollen fallen

Die rotgrüne Koalition will nach Informationen des Handelsblattes das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung abschaffen. Auch die Union bereitet eine solche Gesetzesinitiative zur Liberalisierung des Handels vor.

Die rotgrüne Koalition will nach Informationen des Handelsblattes das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung abschaffen. Auch die Union bereitet eine solche Gesetzesinitiative zur Liberalisierung des Handels vor. Das Rabattgesetz von 1933 erlaubt deutschen Händlern, Endverbrauchern auf handelsüblichen Mengen nur Preisnachlässe von bis zu drei Prozent zu gewähren. Nach der Zugabeverordnung, die seit 1932 gilt, dürfen kostenlose Zugaben oder Werbegeschenke nur einen geringen Wert haben. Derartige Einschränkungen gibt es innerhalb der EU nur in Deutschland.

Die Initiative zur Abschaffung dieser Regelungen geht von Wirtschaftsminister Werner Müller aus. Er verfolgt damit das Ziel, die Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel zu verbessern. Die Bundesregierung werde die EU-Richtlinie zum E-Commerce, über die im vergangenen Dezember Einvernehmen erreicht worden sei, "bis zum Sommer 2001 umsetzen", kündigte Müller an. Das darin vorgesehene Herkunftslandprinzip mache auch Änderungen im deutschen Wettbewerbsrecht erforderlich, um Firmenin Deutschland nicht zu benachteiligen.

Nach dem Herkunftslandprinzip gelten innerhalb der EU die rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes, in dem der Händler seinen Sitz hat. Ohne eine Änderung des deutschen Wettbewerbsrechts könnten Internet-Händler aus Nachbarländern ihren Kunden auch in Deutschland Mengen- oder Saisonrabatte einräumen, die bisher nach deutschem Recht verboten sind. Dieser Nachteil soll jetzt ausgeräumt werden. Der grüne Koalitionspartner unterstützt Müllers Plan. Die deutsche Gesetzgebung müsse "zu Gunsten der Verbraucher an die liberaleren Regelungen anderer EU-Staaten angepasst werden", sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Margareta Wolf. Sie will damit nicht nur die Bedingungen der deutschen Internet-Händler an die ihrer Wettbewerber im EU-Ausland angleichen, sondern auch eine übliche, im Zweifel aber kaum verfolgbare Praxis von Preisnachlässen bei längerlebigen Konsumgütern, etwa im Autohandel, legalisieren. Der Einzelhandel werde auf diesem Weg auch die Möglichkeit erhalten, auf bestimmte Wettbewerbssituationen mit Preisnachlässen zu reagieren. Davon könnten selbstständige und kooperierende kleine und mittelständische Einzelhändler stärker profitieren als Filialbetriebe, sagte Wolf. Schließlich könne der Weg zu systematischen Formen der Rabattgewährung, etwa zu nach Umsätzen gestaffelten Preisnachlässen, geebnet werden. Hier setzen die Bedenken vor allem der CSU ein. Während der wirtschaftspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Gunnar Uldall, ebenso wie die Regierung eine Gesetzesinitiative zur Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung vorbereitet, fürchtet die bayerische Schwesterpartei Wettbewerbsnachteile für mittelständische Einzelhändler.

sm

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