Politik : Wie viel Gen darf’s sein?

Die Biobauern kämpfen in Brüssel für sauberes Saatgut. Und die rot-grüne Koalition in Berlin streitet über Grenzen für die Gentechnik auf deutschen Äckern

Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf ist wütend. Und ein bisschen verzweifelt. Aus Sicht des grünen Europaabgeordneten und Biobauern entscheidet sich in diesem Herbst, ob es künftig noch eine Landwirtschaft ohne Gentechnik geben wird – oder nicht.

Graefe selbst kämpft derzeit als Berichterstatter des Europaparlaments dafür, dass Saatgut, das nicht gekennzeichnet ist, tatsächlich keine Gentechnik enthält. Gleichzeitig streitet sich Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) mit ihren Kabinettskollegen darüber, wie die europäische Freisetzungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Ihr Entwurf für ein neues Gentechnikgesetz ist derzeit in der Ressortabstimmung.

Und: „Es ist kein Geheimnis, dass das Forschungs- und das Wirtschaftsministerium alle relevanten Fragen strittig gestellt haben“, sagte der Grünen- Fraktionsvize Reinhard Loske dem Tagesspiegel.

Am 27. Oktober soll nach dem Willen von EU-Verbraucherkommissar David Byrne der Saatgutausschuss darüber entscheiden, von welcher Schwelle gentechnischer Verunreinigung an Saatgut gekennzeichnet werden muss. Byrne hat vorgeschlagen, Verunreinigungen zwischen 0,3 Prozent für Raps und 0,7 Prozent für Sojabohnen zuzulassen. Graefe und einer Allianz von 300 Nicht-Regierungsorganisationen in Europa, die sich in dem Bündnis „Save our Seeds“ (Rettet unsere Samen) zusammengeschlossen haben, sind diese Werte zu hoch. Für Biobauern werde es fast unmöglich, ihre Produkte gentechnikfrei zu halten, wenn sie nicht einmal wissen, wie hoch die Kontaminierung ihres Saatguts sei. Sollten ihre Erzeugnisse darüber hinaus durch den Pollenflug weitere Fremdgene aufnehmen, könnten die gentechnisch veränderten Bestandteile schnell höher als 0,9 Prozent liegen. „Wenn ich dann ein Schild aufhängen muss, auf dem steht ,gentechnisch verändert’, kann ich meinen Hof gleich dichtmachen“, sagte Graefe in Berlin. Das gelte jedoch nicht nur für Biobauern, die keine gentechnisch veränderten Organismen anbauen dürfen. Das träfe auch konventionell erzeugende Bauern, die Abnahmeverträge mit Herstellern hätten, die ebenfalls Gentechnikfreiheit fordern. „Die Gentechnik-Konzerne haben das Recht, Geld zu verdienen“, sagte Graefe. „Aber wir müssen dieses Recht auch haben.“

Das von Künast vorgelegte Gentechnik-Gesetz soll genau das möglich machen. Um ein „verträgliches Nebeneinander“ der unterschiedlichen Produktionsformen zu ermöglichen, will sie eine „gute fachliche Praxis“ vorschreiben, die Gentech-Bauern besondere Pflichten auferlegt. Sie müssen in einem Standortregister den Anbau genetisch veränderter Pflanzen angeben, und ihre Nachbarn sollen wissen, was sie anbauen. Außerdem müssen sie Mindestabstände zu konventionellen Äckern einhalten. Und wenn ihre Pflanzen die Ernte eines angrenzenden Bauern kontaminieren, soll der geschädigte Landwirt einen Haftungsanspruch bekommen.

Nur so lasse sich die Wahlfreiheit der Verbraucher gewährleisten, sagte Loske dem Tagesspiegel. Auch die Vorsitzende des Agrarausschusses, Herta Däubler-Gmelin (SPD), betonte: „Die Wirkungen von gentechnischen Veränderungen müssen rückholbar sein.“ Sie besteht deshalb auf „klaren Grenzen und Haftungsregelungen“. Das hält der Staatssekretär im Forschungsministerium Wolf-Michael Catenhusen offenbar für überflüssig. In einem Interview mit der „Zeit“ sagte er: „Wir lehnen neue Sonderregelungen im Haftungsrecht ab.“ Für Reinhard Loske ist das eine Kampfansage. Dem Tagesspiegel sagte er: „Für uns ist das Gentechnikgesetz ein zentrales Gesetzesvorhaben.“ Und außerdem gebe es da noch den Koalitionsvertrag, in dem Rot-Grün den Verbrauchern auch in Zukunft Wahlfreiheit versprochen hat.

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