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Politik: Wieder mehr Lauschangriffe

Berlin Die deutsche Polizei hat 2003 Gespräche in 35 Privatwohnungen abgehört. Dies hat das Bundesjustizministerium am Mittwoch mitgeteilt.

Berlin Die deutsche Polizei hat 2003 Gespräche in 35 Privatwohnungen abgehört. Dies hat das Bundesjustizministerium am Mittwoch mitgeteilt. Danach ist der so genannte große Lauschangriff in 37 Ermittlungsverfahren angeordnet worden, betroffen waren 50 Objekte. Zwischen 1998, dem Jahr der Einführung des Lauschangriffs, und 2002 ist die Überwachung im Durchschnitt nur 30 Mal pro Jahr angeordnet worden.

Nach Ansicht des Ministeriums belegt dies den zurückhaltenden Umgang mit der umstrittenen Maßnahme. „Die Ergebnisse zeigen, dass es sich um ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument handelt“, sagte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). In 21 Fällen sei das Abhören für das weitere Verfahren relevant gewesen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den großen Lauschangriff stark einschränkt, wird derzeit im Ministerium ein neues Gesetz vorbereitet. Zypries hält dabei vorläufig an ihrem Entwurf fest, im Gegensatz zur geltenden Rechtslage das Lauschen auch bei Rechtsanwälten, Ärzten und anderen so genannten Berufsgeheimnisträgern zu ermöglichen. Ausgenommen werden danach nur Strafverteidiger und Beichtväter. Dies war auf Proteste gestoßen. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, strittige Punkte würden vor einem endgültigen Entwurf „im Konsens gelöst“.neu

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