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Im australischen Brisbane bekunden Jugendliche unter dem Motto „Wir alle sind Julian Assange“ ihre Sympathie für den Wikileaks-Chef.

© dpa

Wikileaks-Enthüllungen: Zwischen Spionage und Pressefreiheit

Während die Enthüllungsplattform Wikileaks immer weitere Dokumente von US-Behörden ins Netz stellt, sind sich die Politiker in den USA uneins, ob man Wikileaks-Chef Assange anklagen kann.

In den USA spitzt sich der Streit darum, ob sich die Internetaktivist Julian Assange strafbar macht, weiter zu. Doch immer deutlicher scheint sich herauszuschälen, dass eine strafrechtliche Verfolgung von Assange zumindest in den USA schwierig bis unmöglich sein dürfte. Es scheint offen, ob die Aktivitäten der Webseite überhaupt illegal waren und sind. Der Rechtsausschuss des Kongresses in Washington hat die Lage geprüft und sagt, dass das Spionage-Gesetz von 1917 das einzige Gesetz sei, das auf den Fall angewendet werden könne. Damit ist der Anklage nicht geholfen, denn dieses Gesetz bezieht sich zwar auf die illegale Beschaffung von geheimem Material – es könnte also für den Soldaten Bradley Manning ein Problem werden, der die Dokumente aus Dienstcomputern heruntergeladen und an Wikileaks weitergereicht haben soll, nicht aber auf die Veröffentlichung dieses Materials.

Auch das höchste amerikanische Bundesgericht scheint sich gegen eine Anklage auszusprechen, wie aus dem Bericht des Rechtsausschusses hervorgeht. Man könne die Veröffentlichung nicht bestrafen, heißt es, ohne die Pressefreiheit zu beschneiden, die seit 1791 im ersten Zusatzartikel der US-Verfassung garantiert ist. Umso erstaunlicher ist, mit welcher rhetorischen Härte einzelne Politiker beider Parteien gegen Wikileaks vorgehen. Die republikanische Abgeordnete Candice Miller aus Michigan nennt die Organisation eine „Terrorgruppe“ und verlangt von Präsident Barack Obama, gegen Wikileaks mit denselben Schritten zu kämpfen wie gegen die Taliban. Auch die Demokratin Dianne Feinstein aus Kalifornien fordert eine Anklage. Assange sei kein Journalist und damit von der Pressefreiheit nicht geschützt. Er sei „ein Unruhestifter, der das Leben vieler anderer riskiert“ habe.

Der unabhängige Senator Joe Lieberman aus Connecticut geht einen Schritt weiter. Er will nicht nur gegen Assange und seine Organisation, sondern auch gegen die „New York Times“ vorgehen, die Wikileaks-Dokumente gesichtet und darüber berichtet hat. Ob das ein Verbrechen sei, wisse er nicht, so Lieberman, ein Fehlverhalten sei es auf jeden Fall. Der einflussreiche Blogger Howard Kurtz hat Lieberman öffentlich widersprochen. Die „New York Times“ habe nichts anderes getan als unzählige Medien vor ihr, die interne Regierungsangelegenheiten aufgedeckt hätten, darunter den Watergate-Skandal der Nixon-Regierung oder das Abhörprogramm von Präsident George W. Bush gegen unbescholtene US-Bürger.

Wenn Assange (abgesehen von den Vorwürfen in Schweden, wo wegen zweier Sexualdelikte gegen ihn ermittelt wird) letztlich kein Verbrechen begangen hat, stellt sich die Frage, inwiefern sich Organisationen strafbar machen, die ihrerseits gegen Wikileaks vorgehen. Der Onlinedienst Paypal, eine Ebay-Tochter, sowie Visa und Mastercard und der Online-Arm der Schweizer Postfinance haben ihre Zusammenarbeit mit Wikileaks gestoppt und bringen die Organisation in finanzielle Nöte. Paypal allerdings hob die Sperrung von Wikileaks-Spendenkonten wieder auf, nachdem Hacker den Dienst einige Stunden lang durch Angriffe lahmgelegt hatten. (mit dpa)

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