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Politik: Wir können auch anders

Deutschlands Bürger müssen sparen und erwarten das auch von ihren Abgeordneten. Wie die Botschaft des Volkes ankommt – ein Überblick

Manchmal sind Politiker richtig vorbildlich – und die Abgeordneten in vielen Landesparlamenten sind bemüht, dem Vorwurf der Selbstbedienungsmentalität nicht Vorschub zu leisten. Die Diäten sind ein heikles Thema und wenn es auf der Tagesordnung steht, lassen die Abgeordneten es heutzutage meist nicht an Vorsicht vermissen. Beispiele aus Baden-Württemberg und Bremen zeigen einerseits Verzicht, doch garniert ist der oft auch mit einer Portion Schönfärberei.

CDU, SPD, FDP und Grüne, die vier Fraktionen im Stuttgarter Landtag, haben sich vorgenommen, „mittelfristig" die Altersversorgung der Abgeordneten neu zu regeln: Die Parlamentarier sollen ihre Altersbezüge „eigenverantwortlich aufbauen und finanzieren“, heißt es in einem gemeinsamen Papier. Allerdings hat erst vergangenes Jahr der Kieler Landtag mit diesem Unterfangen grandios Schiffbruch erlitten. Denn die Eigenvorsorge fürs Alter setzt voraus, den Volksvertretern in ihrer aktiven Zeit höhere Bezüge zuzubilligen, was sich allemal für eine Kampagne auf dem Medien-Boulevard eignet. Zumal dann, wenn den Abgeordneten dabei das rechte Maß abhanden kommt. Für den Herbst hat sich der baden-württembergische Landtag deshalb vorgenommen, was bei solch prekären Projekten stets angezeigt erscheint: Er setzt eine Expertenkommission ein.

Vorerst begnügt sich das Parlament mit einigen systemimmanenten Korrekturen. Nach einem jüngst ins Hohe Haus eingespeisten Gesetzentwurf sollen die Abgeordneten künftig nach zehn Jahren Parlamentszugehörigkeit (bisher acht Jahre) einen Anspruch auf Altersversorgung erlangen, der ab dem 63. Lebensjahr (bisher ab 60) wirksam wird. Wer länger dient, kommt allerdings in den Genuss von Sonderregelungen. Gezahlt werden maximal 70 Prozent der Grunddiät, die um 1,8 Prozent von 4666 auf 4750 Euro erhöht werden soll. Die allgemeine Kostenpauschale steigt dann um 2,5 Prozent auf 911 Euro, die Tagegeldpauschale um 1,5 Prozent auf 394 Euro und die Reisekostenpauschale um 3,5 Prozent auf Beträge zwischen 309 und 775 Euro – je nach Wohnort des Abgeordneten.

Weil die Erhöhung erst ab dem 1. Februar 2005 gelten soll, spricht Landtags-Präsident Peter Straub (CDU) von „effektiv 0,9 Prozent“, um die die Diäten steigen werden. Das ist zwar richtig, aber doch ein Fall von effektiver Schönfärberei. Denn dass sich der Landtag gegen mancherlei Protest überhaupt eine Diätenanhebung genehmigt, hat vor allem damit zu tun, dass der Basiseffekt für die nächste Gehaltsrunde erhöht wird.

Um dem regelmäßigen Ärger über die „Anpassungen“ der Diäten ein Ende zu bereiten, lässt der Landtag prüfen, ob man nicht ein externes Gremium mit der Festsetzung der Abgeordnetengehälter betrauen kann. Sollten diesem Vorhaben verfassungsrechtliche Gründe entgegenstehen, wollen die Baden-Württemberger ähnlich wie in Bayern und Niedersachsen das Verfahren gewissermaßen automatisieren: Die Diäten sollen entsprechend der vom Statistischen Landesamt ermittelten Einkommens- und Preisentwicklung des jeweils abgelaufenen Jahres steigen. Dann kann man so tun, als sei eine quasi nicht zu beeinflussende „Entwicklung" für die Anhebung der Diäten verantwortlich und nicht das Parlament, welches indes auch in diesem Fall darüber abzustimmen hätte.

Ein besseres Beispiel geben die 83 Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft. Wegen der „angespannten Haushaltslage“ verzichteten sie im vergangenen Jahr auf eine Diätenerhöhung, obwohl eine aus unabhängigen Honoratioren zusammengesetzte „Diätenkommission" ein Plus von 2,16 Prozent für angemessen erklärt hatte. Auch in diesem Jahr hat sich das Bremer Landesparlament noch keinen Zuschlag genehmigt, sodass die Abgeordneten wohl noch bis zum Herbst mit der Diätenhöhe von 2002 Vorlieb nehmen müssen: 2485 Euro „monatliche Entschädigung“ plus 421 Euro „Amtsausstattung“ (Spesenpauschale).

Das ist im Bundesvergleich bescheiden, erklärt sich aber dadurch, dass die Parlamentarier nur als Halbtagsabgeordnete gelten und nebenbei noch einen Beruf ausüben dürfen. Neben einer Spesenpauschale können noch Reisekosten abgerechnet werden. Zudem winken bis zu 450 Euro Zuschuss für „bürgernahe Mandatsausübung“ – sprich: für den Unterhalt eines Abgeordnetenbüros samt Sekretärin. Begründet wird diese Zusatzzahlung damit, dass das Bremer Parlament angeblich als einziges in Deutschland keine Arbeitsräume für die einzelnen Abgeordneten bereithält.

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