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Wittstock: Bundeswehr verzichtet auf Bombodrom

17 Jahre Streit um die Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide scheinen ein Ende zu haben. Offenbar verzichtet Verteidigungsminister Franz-Josef Jung auf die militärische Nutzung des sogenannten Bombodroms.

Die Kyritz-Ruppiner Heide in Brandenburg wird nicht zum größten Luft-Boden-Schießplatz der Bundeswehr in Deutschland ausgebaut. Verteidigungsminister Franz-Josef Jung (CDU) teilte die Entscheidung der Bundesregierung am Donnerstag in Berlin mit.

Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Ende März Urteile der Vorinstanz bestätigt und entschieden, dass auf dem Areal auch künftig keine Tiefflieger trainieren dürfen. Die Auswirkungen von Lärm und Emissionen auf die Anwohner seien nur unzureichend geprüft worden, hieß es. Gegen dieses Urteil hätte Jung bis zum 13. Juli Revision einlegen können – worauf der Minister aber verzichtet hat. Anfang Juli hatte sich bereits der Bundestag ebenfalls dagegen ausgesprochen. Die Abgeordneten folgten damit einem Antrag des Petitionsausschusses.

Die Bundeswehr wollte auf dem rund 14.000 Hektar umfassenden Gelände den größten deutschen Luft-Boden-Schießplatz errichten, das heißt Übungsbomben abwerfen und Tiefflüge üben. Nach den ursprünglichen Plänen sollte dort eine rund 800 Mann starke Garnison entstehen. Zwei wesentlich kleinere Übungsgelände in Nordhorn (Niedersachsen) und Siegenburg (Bayern) sollten durch den neuen Übungsplatz entlastet werden.

Anwohner und Tourismusbranche hatten 17 Jahre lang erbittert gegen die Pläne gekämpft. Ebenso wie die Regierungen und Landtage beider Länder befürchteten sie erhebliche Beeinträchtigungen des Tourismus, der eine bedeutende Einnahmequelle der strukturschwachen Region ist. Mehrfach konnten sie sich gegen den Bund vor Gericht durchsetzen.

Das Wald- und Heidegebiet des "Bombodroms" hatte bereits die Sowjetarmee nach 1946 genutzt. Bis zu 25.000 Mal im Jahr übte sie dort Bombenabwürfe. Dabei verloren Flugzeuge auch schon mal zu früh ihre Last oder stürzten ab, sodass Häuser beschädigt wurden.

ZEIT ONLINE, dpa, Reuters

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